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gehauen, wo es in entsprechender Güte vorzufinden war und wo es mit den zur
Verfügung stehenden Mitteln überhaupt abtransportiert werden konnte. Daß auf
diese Weise kein Stammholz heranwuchs, das den heutigen Qualitätsmerkmalen
auch nur im entferntesten entsprach, liegt auf der Hand, zumal große Holzmengen
über einen langen Zeitraum zum Verkohlen an das Eisenwerk Kandern geliefert
wurden.
Als die Landesfürsten an Einfluß und Macht zunahmen, wuchs auch deren Begehrlichkeit
nach den Wäldern, insbesondere nach den Eichenwäldern im Mark-
gräflerland. Schon 1540 erließ Markgraf Karl IL zum Schutz der Wälder eine
Waldordnung. Darin war, um den Wald vor dem gänzlichen Ruin zu retten, geregelt
, was der gemeine Mann an Holz zu schlagen berechtigt war. Die Verwendung
von Eichenholz hatte sich auf die Gebäudeteile zu beschränken, die entweder am
oder im Boden lagen oder ständig dem Wetter ausgesetzt waren. Eichenholz zu
verkaufen, war der Gemeinde untersagt. Neues Brennholz durfte nur geschlagen
werden, wenn das Abholz aus vorhergehenden Einschlägen restlos aufgearbeitet
war. Dabei ist verständlich, daß sich die Gemeinden nur sehr schwer an diese
Bevormundung von oben gewöhnen konnten. Es kam zum Streit mit der Obrigkeit
, in deren Verlauf manche Gemeinden auf ihre Besitzrechte verzichteten, weil
sie den ständigen „Scherereien" der Herrschaft aus dem Wege gehen wollten.
Hinzu kam. daß sie den wirtschaftlichen Wert der Wälder und dessen Entwicklung
für die Zukunft nicht erkannten bzw. nicht erkennen konnten.
Anders verlief die Entwicklung in Obereggenen. Schon frühzeitig wehrten sich
die Vögte der Gemeinde für ihre Wälder, und ihnen ist es zu danken, daß 365
Hektar bestgepflegten Waldes sich im Eigentum der Gemeinde befinden. Dies ist
vor allem das Verdienst des Vogtes Michael Thal (1684 - 1697). der. so die
Überlieferung, ob seiner Widerspenstigkeit in Lörrach eingesperrt und dann von
einer Schar Obereggener Mannen wieder befreit wurde. Damit war allerdings
noch nichts entschieden. Die Meinungsverschiedenheiten über das Eigentum des
Waldes und die Sticheleien über dessen Nutzung setzten sich fort. Am 29. Januar
1696 verwahrte sich der Obereggener Vogt beim Markgrafen Friedrich Magnus
gegen die Übergriffe der Forstverwaltung auf die Waldrechte der Gemeinde. Dessen
Vertreter, der Kanderner Forstmeister Johann Jakob Christoph von Rotberg,
sprach der Gemeinde jegliches Eigentumsrecht ab. weil sie dieses „mit keinem
Buchstaben belegen konnte". Der Vogt Michael Thal „ist einzig und allein wider
seine Pflichten in den irrigen Wahn geraten, die Gemeinde in so unverantwortlichen
Ungehorsam zu verleiten". Doch stand die Gemeinde nicht mit leeren Händen
da. Unter anderem war nachgewiesen, daß sie schon 1667 den „KJeegraben"
zum Verkohlen an das Eisenwerk Kandern verkauft hatte, den Grund und Boden
aber sich ausdrücklich als Eigentum vorbehalten hatte; dies wiederum mit Zustimmung
des genannten Forstmeisters von Rotberg.
Der Streit endete am 12. Januar 1698 mit dem Erlaß des Markgrafen Friedrich
Magnus, in dem die strittigen Wälder endgültig und für alle Zeiten der Gemeinde
Obereggenen zugesprochen wurden. Zur bleibenden Erinnerung an diesen denk-
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