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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
59.1997, Heft 2.1997
Seite: 13
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Abb. 9: Blick auf das alte Dossenbach

Zunft beitreten, ist nicht mehr festzustellen. Der älteste bekannte „Maienbrief", der
die Zunftordnung bestimmt, stammt aus dem Jahre 1495. Nur Angehörige der Rheingenossenschaft
dürfen den Fischfang im Rhein ausüben. Die meisten Fischer wohnen
im Niederschwörstädter Raum. Ihre Zahl hegt in den Jahren 1681 bis 1863 zwischen
sechs und 25 Berechtigten. Mit der Abnahme des Fischfangs und der Auflösung der
Rheingenossenschaft geht die Zahl der Fischer zurück, und so üben am Anfang
dieses Jahrhunderts nur noch wenige ihr Fischrecht aus. Im Gegensatz hierzu nimmt
besonders im 18. Jahrhundert die Zahl der Flößer zu. die dann gegen Anfang des 20.
Jahrhunderts ihre Tätigkeit fast einstellen. Fahren doch von 1901 bis 1907 nur noch
23 Flöße. Das letzte Floß wird in Niederschwörstadt 1925 fertiggestellt.

Im 17. Jahrhundert ändert sich plötzlich das politische Umfeld. Soldaten durchziehen
das Land, es mehren sich die Abgaben an kaiserliche und französische
Truppen. Im Verlaufe der Besetzung werden vier junge Schwörstädter wegen
Übertretens der erlassenen Bestimmungen standrechtlich erschossen.

Den Franzosen gelingt es, die Österreicher zu besiegen, und so gelangt Schwörstadt
im Jahre 1806 zum Großherzogtum Baden. Die beiden Gemeinden Otlingen
und Wallbach werden ebenfalls aus dem Herrschaftsbereich entlassen. Der Personenkreis
ändert sich dadurch nicht, denn die früheren österreichischen Beamten
werden einfach übernommen.

Noch einmal, in den Jahren 1811/1812, sind die Schwörstädter verpflichtet, sich
des zurückfließenden Armeeanteils der Verbündeten anzunehmen. Die Schwörstädter
lernen so Franzosen. Russen, Preußen als Infanteristen oder Reiter in ihren

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