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terbrüder trugen das weiße Ordenskleid mit dem schwarzen Kreuz auf Mantel.
Kappe und Waffenrock. Sie legten die Ordensgelübde der Besitzlosigkeit. Ehelosigkeit
und des Gehorsams ab. Ihre Zeit war mit der Ausübung der ihnen aufgetragenen
Hausämter und vielfältiger Gottesdienst- und Gebetspflichten ausgefüllt.
Siebenmal am Tag rief die Glocke zu Gebetszeiten ( den sogenannten ..geistlichen
Gezeiten") mit einer vorgeschriebenen Anzahl von Vater-Unsern und Ave-Marias.
Nicht erlaubt war es den Ordensbrüdern, ritterliche Waffenübungen, wie Jagden
oder Turniere, durchzuführen. Andererseits nahmen die Ordensbrüder pflichtgemäß
an den Feldzügen teil, zu denen der Deutsche Orden sich rufen ließ.
Zum Konvent gehörten auch Priesterbrüder (Pfaffenbrüder), welche die Kon-
ventualen seelsorgerlich betreuten und die Gottesdienste hielten. Wo genügend
Ordenspriester vorhanden waren, wurden sie in den Patronatskirchen der Kommenden
( und Beuggen hatte etwa 12 zugehörige Pfarrstellen) eingesetzt. Dieses
Recht hatte der Orden 1237 von Papst Gregor IX. ausdrücklich erlangt. Bis zum
Ende des 14. Jahrhunderts gehörten auch die sogenannten ..Graumäntler oder
Halbbrüder" zu einem Konvent. Sie trugen nur ein halbes Kreuz auf dem Mantel.
Offensichtlich konnten sie auf Grund ihres Herkommens nicht in den Orden eintreten
. Nichtsdestoweniger aber leisteten sie die Ordensgelübde. Als dienende
Brüder waren sie in der Kommende mit Handarbeiten allerlei Art tätig. Ihre Gebetspflichten
waren gegenüber den Ritter- und Priesterbrüdern eingeschränkt.
Aber sie hatten Teil an der geistlichen Gemeinschaft und an den Privilegien des
Ordens. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts besaß Beuggen auch einen Schwesternkonvent
. Die Spur der 1331 erwähnten Ordensschwestern verliert sich allerdings
bald wieder. Der Visitationsbericht von 1393 erwähnt sie nicht mehr.
Schließlich gehörte noch ein Kreis weiterer Personen dem Orden an. nämlich die
sogenannten „Famiiiaren", d.h. die Wohltäter und die Pfründner. Durch besondere
Stiftungen waren sie dem Orden verbunden, von dem sie dafür geistliche Betreuung
erhielten.
Der Besitz der Ordenskommende Beuggen
Während der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts mehrten sich Ansehen und
Wohlstand des Ordenshauses. Es erhielt zahlreiche Schenkungen und Stiftungen:
Wald, Ackerland, Wiesen. Rebberge, Fischereirechte, landwirtschaftliche Anwesen
mit den dazugehörigen Leibeigenen. Kapitalien und Zinsen der verschiedensten
Art. Es gab kaum eine Ortschaft der Umgebung, in der Beuggen keine Eigentumsrechte
und Abgaben einzufordern hatte. Diese weitgestreuten Besitzungen
lagen zwischen Basel und Freiburg, im Markgräflerland, im Baselland, in der
Herrschaft Rheinfelden, im Fricktal, in der Grafschaft Laufenburg und auf dem
Dinkelberg. Die entfernteren Güter wurden von Schaffnern betreut. Der wirtschaftlichen
Versorgung des Konventshauses dienten sowohl der wirtschaftliche
Eigenbetrieb als auch die Güter der nächsten Umgebung, denn im Banne Karsau-
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