http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1997-02/0143
Denkmal der Geschichte und des Rechts:
Das historische Neuenburger Stadtwappen von 1261
Seit dem 12. Jahrhundert entwickelte sich vor allem im westlichen Europa das
Wappenwesen als Kennzeichnung für die bei kriegerischen Kampfhandlungen bis
zur Unkenntlichkeit gepanzerten Ritter. Die Wappenführung war demnach zuerst
Sache des höheren Adels. Nach 1200 können wir eine Individualisierung und
Vererbung der Wappen feststellen. Nun beginnen auch Klöster, Städte und Märkte
mit der Führung von Wappen. Nach dem Verlust der rein militärischen Funktion
dienten diese zunehmend als Herrschafts- und Besitzsymbole und sind im 13.
Jahrhundert nun auch auf den Siegeln zu finden.
Unklar ist, auf welche Weise im 12. oder 13. Jahrhundert der adelige Ritter ein
bestimmtes Wappen annahm. Offensichtlich erfolgte diese Annahme willkürlich.
In den Städten kommt, für das Wappenwesen bedeutsam, ab 1230 immer mehr
das Siegel auf. Vor dieser Zeit waren nur sehr wenig Städte im Besitz eines
solchen. Das in der Mitte des 13. Jahrhunderts entstandene Schwäbische Landrecht
bestimmte schließlich: „dye Stett sullen auch Insiegel haben, doch mit Ir
herrn Willen, und haben sy es anders, so habent sy nicht Chrafft. Wann umb Ir
Stett geschafft."
Winfried Studer
Abb. 1: Neuenburger Stadtsiegel mit Stadtw appen < 1261 - 1545).
I.
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