http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1998-02/0040
Bei den Verwaltungsgemeinschaften übernimmt in der Regel eine größere
Kommune bestimmte Aufgaben für alle angeschlossenen Gemeinden.
Pflichtaufgabe ist die Bearbeitung von Flächennutzungsplänen.
2) Wichtige Grundlagen für die Erforschung der Ortsgeschichte bilden die Flurnamensammlungen
. Flurnamenbelege gehen zeitlich oft weiter zurück als
die Belege der jeweiligen ersten urkundlichen Erwähnung. Siehe hierzu auch:
Erhard Richter. Die Flurnamen von Grenzach-Wyhlen als Hilfsmittel für andere
Wissenschaftszweige. In: Jahresheft des Vereins für Heimatgeschichte
Grenzach-Wyhlen, Beiträge zur Heimatgeschichte, 10./11. Jahrgang, 1992/
93, S. 5 bis 24.
Seit den Forschungen Viktor Emsts ("Die Entstehung des deutschen Grundeigentums
". Stuttgart 1926) haben die Flurnamen "Breite", "Brühl", "Kelhof".
"Meierhof und "Anger" besondere Bedeutung gewonnen, da sie auf alte
Urmeierhöfe zurückführen können. Nach Viktor Ernst machen es die einzelnen
großen Breitestücke wahrscheinlich, daß bei ihrer Entstehung die Dreifelderwirtschaft
noch nicht den Ackerbau beherrschte (S. 115).
3) Galgen = Richtstätte (Hohe Gerichtsbarkeit/Hochgericht). Das Hochgericht
lag meist an der Grenze des Herrschaftsbereichs. Ebenso schloß die Hohe
Gerichtsbarkeit das Blutgericht mit ein. Als Zeichen der Gerichtsherrschaft
stand - meistens an der Grenze - der Galgen im Gebiet.
Einen interessanten Einblick gibt auch ein Schriftstück des damaligen Oberamtes
Rötteln, das heute im Generallandesarchiv in Karlsruhe aufbewahrt
wird: Malefiz-Sachen, Bausachen, Hochgerichts-Erbauung und deren Reparation
betreffend, 1623 bis 1654, Generallandesarchiv Karlsruhe (GLA),
Sign. 120/15, Herrschaft Rötteln.
4) Leo Santifaller, Urkundenforschung. Verlag Böhlau, Köln/Wien 1986.
5) Wie Anmerkung Nr. 2
6) In Basel stellten die großbürgerlichen, durchaus bemittelten Herren zer Sun-
nen mehrfach einen Ratsherren.
Adelsgeschlechter und Achtburger aus Basel haben an vielen Orten im "Dreiländereck
" einst eine Rolle gespielt. So stand auch in Hausen im Wiesental
am Anfang die eigene Ortsherrschaft der Basler Achtburger-Familie zer Sun-
nen (1362). Siehe auch: Klaus Schubring, Die Herrschaft Neuenstein und
Hausen im Wiesental. In: Das Markgräflerland 1/1994, S. 43 bis 62. Achtburger
hießen in Basel die mit Handel und Geldgeschäften befaßten patrizischen
Bürgerfamilien, weil sie im Rat acht Vertreter stellten.
7) Bei diesen Einkünften sind auch 23 Pfund aufgeführt. 1 Pfund = 20 Schilling
= 240 Pfennig = 1 Gulden 9 Schilling = 1 Gulden 12 Batzen. Das Pfund ist
ebenso wie Schilling nur Recheneinheit, nicht aber ausgeprägte Münze, im
Gegensatz zum (rheinischen) Gulden. Die kleinen Münzen (Pfund) wurden
auf einer Waage mit einem Pfundstein abgewogen.
8) Die Züge der Freischärler im badischen Oberland 1848. In: Das Markgräflerland
3/4 1973, S. 111 bis 186.
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