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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
60.1998, Heft 2.1998
Seite: 39
(PDF, 33 MB)
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9) Christian Adolf Müller, Burgen und Schlösser. Das Markgräflerland. Sonderheft
1973.

10) Elmar Vogt, Johann Peter Hebel - Stationen seines Lebens und die zu seinen
Ehren gestifteten Auszeichnungen. In: Das Markgräflerland 2/1993, S. 29 bis
43.

11) Karl Seith. Zur Geschichte des Klosters Weitenau. In: Das Markgräflerland
1/1960, S. 1 bis 15.

12) Zur Geschichte der Familie Roggenbach siehe auch: Die Roggenbach-Gay-
ling-Stiftung, Museum der Stadt Schopfheim, Schnell & Steiner, Kunstführer
Nr. 1915, 1. Auflage, München/Zürich 1991.

13) Die Mühlen sind in den meisten Fällen Eigentum der Grundherren gewesen.
Die Müller waren nur Pächter und gegenüber dem Eigentümer verpflichtet,
das Getreide umsonst zu mahlen oder Zins zu entrichten. Dafür sind die
Bewohner des Zwangsrechts oder Banngebietes gezwungen gewesen, in der
betreffenden Mühle mahlen zu lassen. In späteren Jahren wurde von den
Landesherren das Bau- und Betriebsrecht, auch Mühlgerechtigkeit genannt,
verliehen. Zur Geschichte der Mühlen (allgemein) und der Menton-Mühle
siehe auch: Elmar Vogt, Vom Kleinbetrieb zur großen Walzenmühle: Die
Menton-Mühle in Hausen im Wiesental. In: Das Markgräflerland. 2/1993, S.
48 bis 56.

14) Rudolf Burger, Die Reformation im Markgräflerland, 2. Auflage, Weil am
Rhein 1985.

15) Elmar Vogt, Vom Eisenwerk zur Großherzoglich Badischen Hüttenverwaltung
(Das Eisenwerk in Hausen im Wiesental). In: Das Markgräflerland 2/
1993, S. 44 bis 47.

16) Entscheidend für den Standort einer Papiermühle waren die ausreichende
Menge und die Reinheit des Wassers. Seit Beginn der Papierherstellung sind
Lumpensammler die Rohstofflieferanten der Papiermühlen gewesen. Doch
schon bald führten die wachsende Zahl der Mühlen und der zunehmende
Mangel an Hadern dazu, das Sammeln der Lumpen bestimmten Regeln zu
unterwerfen. Für die einzelnen Papiermühlen wurden Sammelgebiete festgelegt
, deren Größe sich im Königreich Württemberg zum Beispiel nach der
Einwohnerzahl richtete. In Sachsen einigten sich 1673 die fünf Papiermühlen
auf Sammelgebiete in einem Umkreis von sechs Meilen. Häufig erhielten die
Lumpensammler der damaligen Zeit "Pässe", die nur für bestimmte Gebiete
ausgestellt wurden, oder sie mußten gar einen Eid schwören, wie das folgende
Beispiel aus dem Jahre 1768 von Halle an der Saale zeigt:

"Ich schwöre zu Gott dem allmächtigen einen
leiblichen Eyd, daß ich alle Lumpen, so ich
oder meine Tochter sammeln werde,
alle nach Magdeburg an den Factor Bergmann
treulich abliefern und keine außerhalb des
Landes schaffen, die weißen Lumpen davon

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