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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
62.2000, Heft 1.2000
Seite: 140
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2000-01/0142
Obwohl man aus diesem Schreiben nicht recht klug wird, so verdient doch der
darin enthaltene Hinweis auf einen [hölzernen] Badkasten insofern Beachtung, als
man sich solcher Kästen als Hilfsmittel zur Einhaltung der für die Wärmung von
Quellwasserbädern geltenden religionsgesetzlichen Vorschriften bediente.14' Der
Darstellung des Londoner Rabbiners Meir Posen zufolge15' ..stellte man einen
großen hölzernen Kasten in die .Quelle' (ma'jan). Dieser Kasten hatte ein Loch im
Boden sowie eines mit einem Stöpsel an der Seite. Durch das Loch im Boden
konnte der Kasten kein Wasser .halten' und wurde deshalb nicht als .Gefäß' (kli)
angesehen. Man befestigte ihn an den Wänden oder am Boden der Quelle, um ihn
zu einem Bestandteil der Baustruktur zu machen. Dann goß man warmes Wasser
in den Kasten und entfernte den Stöpsel an der Seite, so daß das warme Wasser in
dem Kasten das Quellwasser berührte und dadurch .kascher' wurde. Man tauchte
dann in dem warmen Wasser des Kastens unter."

Abb. 4: Unterschrift des Gerson Bing
unter dem Ehevertrag des Jacob Grumbach von Isenheim und der Mündel Zivi von Müllheim

vom 17.1.1782

Der 1753 in Metz geborene Vorsänger und Lehrer Gerson Bing war ein Sohn des Kantors
Emanuel Bing (1726-1796) und der Scheinle Koblenz.

Not macht aus Steinen Brot. Es wird wohl die Hoffnung auf ein bescheidenes
Zubrot gewesen sein, die den siebzigjährigen Nothändler Jacob Dietesheimer veranlaßt
hatte, der Judenschaft gegen ein vertraglich vereinbartes Entgelt den Keller
seines Hauses zur Einrichtung einer neuen Mikwe zur Verfügung zu stellen. Als er
jedoch trotz einer bereits erhaltenen Zahlung von 3 Talern unversehens und ohne
ersichtlichen Grund von dem Vertrag zurücktrat, machte die jüdische Gemeinde
ihren Anspruch auf die Rückzahlung des Geldes und auf die Bezahlung des Reukaufs
geltend und erwirkte die folgende Verfügung des Oberamtsverwesers Emanuel
Groos, die den Müllheimer Ortsvorgesetz.ien am 17. März 1787 mitgeteilt
wurde16':

..Der Jakob Dietesheimer ist wegen des mit der Judenschaft geschlossenen Akkords
, in seinem Haus das Juden Baad zu haben, da er wieder von dem Handel
abgegangen ist. zu Bezalung des Reukaufs mit 1. Louis d'or und Wiederheraus-
gebung der bereits erhaltenen 3. grosen Thaler verfällt worden. Ihr habt dahero
dem Dietesheimer aufzugeben, obigen Betrag der Judenschaft innerhalb 14. Tagen
zu bezalen und, wenn er dieses nicht thut. habt ihr ihm so viel entbehrliche fahrnus
oder in Ermanglung dieser soviel Liegenschaft als nötig zu pfänden und wenn er

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