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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
62.2000, Heft 1.2000
Seite: 145
(PDF, 34 MB)
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lige Befürchtung, daß diese wenig komfortablen, aber nichtsdestoweniger erhaltens-
werten Häuser über kurz oder lang aus dem Stadtbild verschwunden sein könnten,
hat sich zum Glück bis jetzt nicht bewahrheitet.

Abb. 7: Hauptstraße 98 (links) und 100 (rechts)

Das 1754 erbaute Haus mit der ins Lagerbuch von 1884 eingetragenen Backstube
(Hauptstraße 96). das wohl erst nach dem Tod seines 1905 verstorbenen Eigentümers
Lippmann Günzburger (Elieser bar Naftali Arje) in den Besitz der Familie
Merz gelangte, ist nach der Maßgabe des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes
von 1971 in die vom Landesdenkmalamt erstellte Liste der Kulturdenkmale
eingetragen worden:

„Das giebelstellige Haus, das seine ursprüngliche Fenstergliederung bewahrt hat.
wird durch einen vergleichsweise hohen Kellersockel und einen seitlichen Hauseingang
mit großer Freitreppe charakterisiert. Das Gebäude gehört zu jener Art von
Bebauung, die noch bis zum frühen 19. Jahrhundert wesentlich den Charakter von
Müllheim prägte. Das Haus ist somit als Dokument für die historische Baustruktur
der Stadt anzusehen."

Schützenswert sind nach § 2 Absatz 3 des Denkmalschutzgesetzes auch die
Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von
erheblicher Bedeutung ist, sowie Gesamtanlagen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen
, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches
Interesse besteht.

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