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Aufkommen des Territorialstaates zusammenhängen, festzuhalten und das Verhältnis zwischen
lokaler Herrschaftsbildung und Territorialstaat zu beschreiben. Als Quellengrundlagen
dienten die Weistümer (Rechtsaufzeichnungen), die ab dem 14. Jahrhundert überliefert sind.
Zur Darstellung der Territorialherrschaft werden zunächst die verschiedenen Herrschafts-
rechte Fron. Gerichtsbarkeit. Leibherrschaft. Reise. Steuer und Vogtei untersucht. Im Anschluß
daran schildert der Autor - verbunden mit der Auseinandersetzung mit älteren Forschungsthesen
- aus dem Zusammenspiel der verschiedenen Herrschaftselemente die Entstehung
des behandelten Gebietes: Nicht aus einem Hochgerichtsbezirk, sondern aus dem stückweisen
Erwerb von Herrschaften, die ihrerseits ein Konglomerat von (Orts-)Vogteien und
Grundherrschaften waren, ist das Territorium entstanden. Erst ab dem 14. Jahrhunden bildet
sich ein geschlossener Hochgerichtssprengel, der auch fremde Vogteiherrschaften umfaßt.
In einem weiteren Kapitel werden Detailstudien zu Dörfern mit zwei unterschiedlichen
Typen von Herrschaftsstrukturen vorgestellt: geschlossene Grundherrschaften älteren Typs
(mit Hofsystemen) unter landesherrlicher Vogtei und Ortsherrschaften mit eigenen Vogtei-
rechten . Bei den Ortsherrschaften mit eigenen Vogteirechten ist die stete Auseinandersetzung
mit der Territorialherrschaft auffällig. Die konkrete Ausgestaltung der meisten anderen Herr-
schaftsrechte ist dabei von der Situation der Ortsvogtei abhängig.
Ein interterritorialer Vergleich mit der vorderösterreichischen Territorialherrschaft, eine
Erörterung zur frühneuzeitlichen Ortsherrschaft im Ständeterritorium und zur Ortsherrschaft
als Gegenstand juristischer Darlegung und Argumentation im 16. Jahrhundert sowie die Auseinandersetzung
mit den Ergebnissen der jüngeren Forschung zu ..Ständebildung und territorialer
Grundstruktur" und zu .Zwing und Bann" runden die Untersuchung von Thomas Simon
ab. Der Anhang enthält eine alphabetische Übersicht zur Herrschaftsstruktur der nicht
behandelten Orte, bei denen es Ansätze einer Hoforganisation gibt und bei denen sich die
Ortsvogtei nicht in den Händen der Markgrafschaft befindet. Ein Quellen- und Literaturverzeichnis
und drei Karten, wobei diejenige zur Hoforganisation etwas unübersichtlich gestaltet
ist. beschließen den Band. Das Fehlen eines Registers ist angesichts der vertretenen Materialfülle
ein Versäumnis, das die praktische Benutzbarkeit teilweise mindert.
Dieser Mangel wird aber im Inhaltsverzeichnis durch die umfangreiche Gliederung abgeschwächt
.
Die äußerst verdienstvolle Arbeit von Thomas Simon stellt eine große Leistung, das Thema
selbst eine große Herausforderung dar. Der Autor schreibt bewundernswert flüssig und angenehm
prägnant. Erfreulich ist auch das handliche Format des Buches. Die Anordnung der
Anmerkungen unter dem Text erleichtert die Lektüre. Ein ausführliches Literaturregister und
eine Anzahl weiterer, teilweise entlegener Quellen in den Anmerkungen sind selbst dem
Fachmann eine Fundgrube. Besonders hervorzuheben ist auch die aus den Quellen schöpfende
Darstellung des Verfassers, auf die künftige Arbeiten zur lokalen Geschichte der behandelten
Gemeinden in der früheren Markgrafschaft Hachberg-Sausenberg aufbauen können .
Der Leser hat am Ende dieser 446 Textseiten einen guten Überblick über das behandelte
Thema ..Grundherrschaft und Vogtei" .
Der Verfasser Thomas Simon hat eine wichtige und wertvolle Arbeit zur Struktur ländlicher
Verhältnisse in der früheren Markgrafschaft Hachberg-Sausenberg. nicht nur für Historiker
, vorgelegt.
So bleibt dem Buch zu wünschen, daß es breites Interesse weckt und der Forschung neue
Impulse gibt.
Elmar Vogt
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