Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
62.2000, Heft 2.2000
Seite: 105
(PDF, 34 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2000-02/0107
Abb. 7: Brief mit dem Vermerk: ., Wird unfrankiert nicht angenommen "

Postsachen von Behörden waren, da sie vom Stadtboten befördert wurden, gebührenfrei
. Dies hat man mit den Buchstaben D.S. (Dienstsache) dokumentiert.

Für Schreiben von Privatpersonen an Behörden musste dagegen das Porto vom
Absender im voraus bezahlt werden. Sie erhielten den Vermerk „frei". Bei unfreien
Sendungen wurde die Annahme verweigert.

Mit der Errichtung einer förmlichen Postexpedition im Jahr 1830 ergab sich für
das Postwesen in Schopfheim eine grundsätzliche Änderung. Briefschaften konnten
nur noch bei dieser aufgegeben werden, denn solche, die den „freien" Boten
mitgegeben wurden, sind von der Postexpedition in Lörrach nicht mehr angenommen
worden. Damit wurde Schopfheim endgültig für viele Jahre postalischer Mittelpunkt
des mittleren und kleinen Wiesentals. So mussten alle Briefe von dort
auch weiterhin per Boten nun nach Schopfheim gebracht werden, von wo sie dann
per Postexpedition weiterbefördert wurden. Außerdem sollte von nun an das Porto
vom Absender bezahlt werden. War dies erfolgt, war der Brief ein sogenannter
Franco-Brief und erhielt den Vermerk „frei" oder „franco". Meist wurde diese
Vorschrift jedoch nicht befolgt. Es handelte sich dann um einen Porto-Brief, für
den der Empfänger das Porto bezahlen musste. Wollte der Empfänger das Porto
nicht bezahlen, dann schrieb er es auf den Brief, der dann zum Einsender zurückgeschickt
wurde. Man nennt solche Briefe Retour-Briefe.

War jedoch kein Absender angegeben, musste der Brief in Karlsruhe von Amts
wegen geöffnet werden, um diesen zu ermitteln. Er wurde dann mit einem Retour-
Tax-Zettel versehen, auf dem der Name des Absenders und das von ihm zu erhebende
Porto vermerkt war. Dann ging er zurück zum Absender.

Bereits 1819 hat man in Baden sogenannte Briefladen eingerichtet. In Schopfheim
erfolgte dies aber erst nach der Errichtung der Postexpedition. In die Brieflade
durften allerdings nur Briefe eingeworfen werden, die unfrankiert abgehen konnten.

105


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2000-02/0107