http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0035
sehen Besitzungen desselben den Grafen Rudolf v. Homburg, als Vogt der
rechtsrheinischen Besitzungen den Herrn T (Dietrich) von Rötteln ein. (Universitätsbibliothek
Basel). 350 Jahre nach der ersten Nennung von Rötteln
(751) erscheint in einer Urkunde ein Röttier Herr als Vogt des Basler Bischofs
. Zu den 17 Orten in der Röttier Umgebung gehören u.a. Lörrach
(erstmalige Erwähnung). Hauingen. Kandern. Haltingen. Das Kloster St. Alban
Basel wurde 1083 nach der reformierten Ordnung der Mönche von
Cluny gegründet.
1211 Febr. 22. Lateran. Papst Innocenz III. an den Bischof von Basel (Liutold von
Aarburg) und die Aebte von Lützel und Tennenbach; bestätigt auf Rat der im
Lateran-Konzil versammelten Bischöfe (de patrum nostrorum consilio) die
Wahl Walthers (von Rötteln). Domherrn von Konstanz zum Dompropst daselbst
, da er in zwiespältiger Wahl mit 13 Stimmen, darunter die von 5
Priestern. 3 Diakonen und 5 Subdiakonen. gewählt war, auch bereits die
Bestätigung des Bischofs (Konrad von Tegerfelden, sein Oheim) erhalten hat
und. obwohl der letzt-aufgenommene Domherr im Kapitel von Konstanz und
noch ohne Pfründe, doch vollständig das kanonische Alter zu dieser Pfründe
besitzt, ja sogar alt genug zum Empfang der Bischofsweihe ist und sich
eifrig und mit Erfolg (laudabiliter) den scholastischen Studien gewidmet hat.
Sein Gegner in der Propstwahl (Albrecht von Waldburg). Propst von Sindelfingen
, ist nur von einem Priester, dem Domdekan sowie von 4 Subdiakonen
und einem Akoluthen gewählt. Albrecht hatte bei der Kurie in Rom gegen
die Wahl Walthers protestiert, worauf Walther bei der römischen Kurie die
Bestätigung seiner Wahl nachsuchte und persönlich betrieb. Der Papst weist
die Einwendungen der Partei AÜbrechts von Waldburg) gegen die Person
Ws.. daß er nicht einmal seinem eigenen Hause habe vorstehen können, wie
viel weniger der Konstanzer Dompropstei. und daß er vom Bischof als dessen
Blutsverwandter begünstigt sei, sowie die Einwendungen gegen die Gültigkeit
der Wahl wegen angeblichen Unregelmäßigkeiten zurück. - Nach den
Bestimmungen des Laterankonzils von 1210. aufgenommen in die Dekretalien
Gregors DC. war zur Bischofsweihe das 30. Lebensjahr vorgeschrieben. -
Der bisherige Inhaber der Dompropstei war Konrad von Tegerfelden, der
nunmehrige Bischof, dessen Wahl nach den Datierungen seiner Urkunden
im Dezember 1208 stattgefunden hatte, dessen Weihe Anfang Januar 1210
vollzogen war mit letzterer, bzw. mit der päpstlichen Konfirmation war die
Resignation auf die bisher innegehabten Pfründen, wie damals üblich, verbunden
entweder unmittelbar oder kurz vorher, so daß die Dompropstei im
Januar 1210 erledigt war und die Neuwahl darnach stattgefunden hat.
1211 Febr. 22. Lateran. Papst Innocenz III. an Walther (von Rötteln), Dompropst
von Konstanz, bestätigt dessen Wahl zum Dompropst in der gleichen Weise
wie in der vorhergehend angeführten Urkunde.
1215 Dezember (16.-24.) Rom. Walther (von Rötteln) Erwählter von Basel wird
in einem kanonischen Prozess vor Papst Innocenz HJ. auf Klage seines Dom-
33
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0035