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Parole: »Gott. Vorsehung. Willensfreiheit. Tugend und Unsterblichkeit«) »brünstige
Liebe zu Jesus« und »daß die evangelische Lehre nach Maßgabe der Hl. Schrift
und unserer symbolischen Bücher (Bekenntnisschriften) rein erhalten werde.«
(1779). Sie hielt »bloß buchstäbliches Kopfwissen zur Seligkeit nicht hinlänglich
«; es sei vielmehr »dazu die eigene Erfahrung der Heils Wahrheiten . . . ohnum-
gänglich« (1781). Und sie erklärte 1783; »Da Jesus das Zentrum des Evangeliums
ist, so kann das Evangelium nicht gepredigt werden, ohne daß Jesus gepredigt
wird, wie er für uns gekreuzigt, gestorben, auferstanden und gen Himmel gefahren
ist. Dieses Zeugnisses wollen wir uns bei der heutigen deistischen Welt umso
weniger schämen, als wir ohne es keinen Segen im Amt verspüren können.«
Die Gottesdienstordnimg, die nach dem Vorbild der von Brenz in Württemberg
eingeführten seit 1556 auch in Baden gebraucht wurde, war sehr schlicht und
einfach. Ihr ursprüngliches Schema: Gesang, Predigt. Gebet hatte eigentlich nur
1649 eine Erweiterung erfahren, als man nach dem Straßburger Vorbild vor die
Predigt das öffentliche Sündenbekenntnis und die Absolution mit dem »Trost des
Evangeliums« einfügte. Die Predigt, die meist 1 Stunde in Anspruch nahm, stand
im Mittelpunkt. Neben ihr trat die »Liturgie« entschieden zurück. Diese schlichte
Form galt auch zur Zeit Karl Friedrichs. Der Brauch einer Schriftlesung am Altar
entstand erst allmählich, und zwar dadurch, daß die Evangelien der aufgehobenen
Feiertage vor der Predigt verlesen wurden. Karl Friedrich hat nämlich - gegen den
heftigen Widerspruch der Pfarrer und Gemeinden - die meisten Feiertage, vor
allem die Aposteltage, aufgehoben und sie auf den darauffolgenden Sonntag verlegt
, damit die Untertanen nicht allzusehr von der Arbeit abgehalten würden. Die
hohen Festtage. Weihnachten. Ostern. Pfingsten, die bisher dreitägig gefeiert wurden
, sollten nur noch zweitägig begangen werden. Von den übrigen Feiertagen
wurden nur das Neujahrsfest. Epiphanien. Empfängnis. Gründonnerstag. Karfreitag
und das Himmelfahrtsfest beibehalten. 1756 wurde der seit dem Franzoseneinfall
1689 im November gehaltene allgemeine Fast-Buß- und Bettag auf den Karfreitag
verlegt. Die damit für den Karfreitag charakteristische Verbindung des
Fast- und Bußgedankens mit dem Dank für den Erlösungstod Jesu blieb auch in
der Folgezeit erhalten. Darum wurde die sogenannte »Litanei« (siehe Gesangbuch
138). die an Bußtagen seit 1556 gesungen, dann aber vom Pfarrer gesprochen
wurde, auch am Karfreitag gebetet. (So heute noch.) Das in der 2. Hälfte des
Jahrhunderts eingeführte Ernte- und Dankfest wurde am letzten Sonntag des Kirchenjahrs
gefeiert. Meist wurde dabei eine Kollekte zum Bau von Schulhäusern
erhoben. Nach der Einschränkung der vielen Feiertage hielt Karl Friedrich auf
umso strengere Sonntagsheiligung. Verboten waren am Sonntag nicht nur Hausund
Feldarbeiten. Kauf und Verkauf, Versteigerungen. Gerichtssitzungen und Gemeindeversammlungen
, sondern auch Jagden. Fisch- und Vogelfang, langes
Wirtshaussitzen. Johlen und Zechen. Karten- und Würfelspiel. Scheibenschießen,
nächtliches Herumschweifen und anderes mehr. Der Sonntag sollte ein vollständiger
Ruhetag und dem Besuch der Gottesdienste und der häuslichen Erbauung
gewidmet sein.
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