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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
63.2001, Heft 1.2001
Seite: 176
(PDF, 68 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0178
Anmerkungen

1) Roller 91,223

2) Des Stabhalters Brödlin zu Hagen und jg. Fridlin Müllers zu Tumringen angemeldete Zehntfreiheit
von 2 zur ehemaligen Burg zu Steinen gehörigen Rebstücken. 1782/1783; GLA 229/37715.
Nach einem Bericht: 3 von dem Paulinischen Gut erkaufte Rebstücke: »Der ao. 1597 von dem Geh.
Rath und Landschreiber Hetter, welcher nachher die Canzler-Stelle zu Carlsruhe oder Durlach
begleitete, erhaltene Freiheitsbrief, lautet auf 1 Juch. Reben im Rheintal, Uuch. Re. im Schnellenberg.
Die allzu weite Entfernung v. Steinerner Schlößchen, das urkdl. mit keinen Reben bedacht war,
machte die Herkunft der Freiheit fraglich. In dem Hettlerischen Freiheitsbrief sei der Reben nicht
gedacht. Es mußten die Besitzer erst die Freiheit erweisen.

Dagegen: Der Rö. Burgvogtei-Kartei Fase, enthält 1 Juch. Re. im vord. Schnellberg und 1 Viertel Re.
im hint. Schnellenberg, auf welche der ehemalige Ob. Amtmann Paulj, so vorher im Königl. Französ.
Dienst als General Auditor gestanden, gegen angebotene Cession einer jährl. Fruchtgült von 6 Ma. Di.
zu Rümmingen, sich die Freiheit, wie solche H. Canzler Hencker (Hetter) seel. auf etl. Stück zu
Haagen erhalten, ausgebeten hat. Von Friedr. VI. waren 1669 Freiheiten an Paulj gekommen, jedoch
war unter den Freiheiten der Zehnten nicht aufgezählt. Zehnten sei in Kriegszeiten von den
verschiedenen Parteien als im Ort herrschend, in die Schaffneien und Lager abgeordnet worden
(Magazin-Zehnt). Die Paulj hätten sich davon auch nicht ausgenommen geglaubt, sondern den
Zehnten von solchen - steuerfreien - Reben allezeit abgeliefert. Beweis weder aus dem Hettlerischen
noch aus dem Paulischen Freiheitsbrief zu erbringen. Der Anspruch wurde abgewiesen.

Die Ablösung der Zehnten

Mit Anbruch des 19. Jh. wurde eine tausendjährige Entwicklung abgebrochen.
Sie begann mit der Aufhebung der Leibeigenschaft durch den Markgrafen Karl
Friedrich im Jahre 1783 und mit der Möglichkeit, schon 1788 mit dem 25fachen
Betrag die Zehntpflicht für immer abzulösen. Doch die nachfolgende lange
Kriegszeit verhinderte die ersehnte Ablösung, die erst nach der Verkündung des
allgemeinen Landesgesetzes für die Zehntablösung voll wirksam einsetzte.

Als Ablösungspartner erschienen in Haagen der Großherzoglich Badische
Domänen-Ärar, sämtliche mit dem Zehnten belastete Güterbesitzer und die Pfarrei
Rötteln. Bürgermeister Georg Friedrich Heidenreich begann die schwierigen Verhandlungen
, welche 1832 einsetzten und 1840 als vorerst abgeschlossen wurden.

Der Ablösungssumme wurde der 15 jährige durchschnittliche Zehntertrag von
1818-1832 zugrundegelegt, dessen Mittelwert mit 20 vervielfacht, als Hauptsumme
und Zehntschuld von der Gemeinde übernommen und von dieser auf die
Pflichtigen Grundstücksbesitzer umgelegt wurde.

Dem Großherzoglichen Badischen Domänen-Ärar stand zu:

a) Der große Zehntempfang von 190 Morgen Ackerland in Gemarkung Haagen,
auf den 3 ungleichen Zeigen;

b) der kleine Zehnten von Bohnen, Wicken, Erbsen, Linsen, Welschkorn, Kartoffeln
, Kraut, Rüben, Obst, Hanf, Öl, Futtergewächsen; ausgenommen der Distrikt
, welchen die Pfarrei Hauingen ausgesteint, und der Etterzehnt, welchen
der Halter des Wucherviehs bezog.

c) der Weinzehnten von etwa 50 Morgen Weinberg in der Gemarkung Haagen. Die
Gemeinde Haagen hatte vor 1832 durchschnittlich gezehntet: Großen Zehnten:

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