http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2001-01/0180
Abgabe von 100 Bund Stroh an die Pfarrei Rötteln, welche mit einem Kapital von
333 fl, 20 Kr abgelöst wurde, waren keine privatrechtlichen Lasten für die Gemeinde
verbunden. Die Baupflicht an Kirche und Pfarrhaus war von der Geistlichen
Verwaltung schon beim Übergang an den Großherzoglichen Domänen-Ärar
übergegangen.
Der Mattenzehnt, worauf die Haltung des Faselviehs ruhte, wurde 1836 abgelöst
; die Gemeinde sollte aus dem Ablösungskapital eigene Matten kaufen.
Auch die Ablösung der auf der Schule zu Rötteln-Haagen noch haftende Zehnten
wurde von den Gemeinden Binzen, Rümmingen und Wittlingen mit einem
Kapital von 9650 fl laut Vertrag vom 2. Juli 1839 besorgt. Es waren die letzten
Verbindlichkeiten jener Dörfer mit der Kirche zu Rötteln, die ihren Ursprung bei
der Stiftung des Markgrafen Rudolf aus dem Jahre 1418 haben und später vom
Kapitel der Schulpfründe Rötteln zugewiesen wurden.
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