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Das bemerkenswerte Monument ist das Grabmal des Röttier Landvogts Christoph
Daniel von Anwyl, der in der Kirche seine Grabstätte gefunden, nachdem,
wie die Inschrift besagt, „er 12 Jahre seinem Amt getreulich vorgestanden. Dem
Gott Gnade!" Die Anwyl standen im Dienste der Markgrafen; als die Reformation
hier eingeführt war, bekleidete schon ein Vorfahr des Genannten, der vorher Bürgermeister
von Freiburg gewesen und auch in der Kirche begraben liegt, dasselbe
Amt. (Fritz Jakob von Anwyl war Landvogt 1527 - 1536 und Johann Albrecht
von Anwyl Landvogt 1536 - 1540).
(In die Amtszeit des Landvogtes Christoph Daniel von Anwyls (Anwil, Anwyhl)
fällt auch der Prozeß gegen die Kindsmörderin Anna Schweizer aus Denigken
(Farnsburger Amt), der 1619 in Grenzach durchgeführt wurde. Das hochnotpeinliche
Verfahren leitete im Namen des Markgrafen Georg Friedrich und des Melchior
von Bärenfels der Eimeldinger Vogt Hans Jakob Öttlin ein. Nachdem der
herrschaftliche Ankläger seine Anklage vorgetragen hatte, gestand die Malefikan-
tin. Es wurde ihr vorgehalten, daß sie wider ihr eigenes Blut gesündigt und gegen
Gott und den Kaiser gefehlt habe. Der Ankläger verlangte Sühne für ihre Missetat
, als „abscheuliches, merkliches Exempel solle sie mit Leib und Leben büßen".
Ihre Fürsprecher, der Kleinkemser Vogt Daniel Largien, Ulrich Engelfried zu
Grenzach und Jakob Bronner von Tumringen baten für die Mörderin um Gnade.
Sie sei ein schwaches Weibsbild, das seine Tat bereue, sei noch jung, wolle sich
bessern und bitte um Gnade. Doch das Urteil lautete auf Enthauptung; es wurde
von einem gewissen Stephan Reyner verkündet und im Namen des Markgrafen und
Junkers von Bärenfels zur Vollstreckung rechtskräftig, nachdem über die Art der
Vollstreckung Johann Stücklin von Haltingen entschieden hatte. Das Urteil wurde
vom Landvogt Christoph Daniel von Anwyl und dem Doktor der Rechte, dem
Landschreiber Christoph Leibfried und 22 Urteilssprechern bestätigt. Die Missetäterin
wurde durch den Nachrichter zu verdienter Strafe mit dem Schwert vom
Leben zum Tode gerichtet, und zwar am Ort und End, wo der Fürst zu richten
hat).
Unser Gang führt uns nun zu den Anbauten der Kirche. Der Leser erinnert sich
der drei Altäre, die Markgraf Rudolf III. gestiftet: den auf der linken Seite dem hl.
Erhard, in der Mitte dem heiligen Kreuz und dem Sakrament des Leibes Christi,
den rechts dem hl. Georg. So wird vermutlich die jetzige Sakristei die ehemalige
Erhardskapelle sein, deren Spitzbogen wir uns aber in der alten Zeit offen gegen
die Kirche zu denken müssen. Ohne Konsolen streben hier die Rippen des Netzgewölbes
den vier Schlußsteinen zu, die Wappenschilder tragen. Wohnliche Stimmung
liegt über dem hohen Raum, seitdem Meister Schäfer ihn mit passendem
Hausrat versehen.
Die heutige Sakristei war ein späterer Kapellenanbau, als der Turm schon
gestanden hat. Daß die beiden Bogenstellungen zur Kirche hin erst nachträglich
ausgebrochen wurden, sieht man an dem zu diesem Zweck veränderten verschobenen
Gewölbe. Wieder geschlossen wurden die beiden Arkaden wohl vor der Errichtung
der Empore an dieser Wand.
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