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Abb. 4: Die Kirche des Klosters St. Cyriak in Sulzburg (Die Zähringer. Anstoß und Wirkung, hg. von
Hans SCHADEK und Karl SCHMID [Veröffentlichungen zur Zähringer-Ausstellung II],
Sigmaringen 1986, S. 52)
mit Zoll einrichten wollte. Wenn dieser Platz, wie nun gesichert erscheint, in unmittelbarer
Nachbarschaft von Steinenstadt zu lokalisieren ist, so dürfte für die
Marktgründung gewiß die Lage am Rhein und an der unmittelbar (bei Müllheim)
vorbeiführenden alten Römerstraße den Ausschlag gegeben haben75. Hier, an einem
Platz, der wohl in irgendeiner, uns allerdings nicht näher faßbaren Weise eine
steinerne Befestigung bzw. deren Überreste aufwies, die namengebend geworden
sind, sollte ein Handels- und Stapelplatz errichtet werden, dessen Einkünfte dem
Kloster zugedacht waren. Rinka gehörte damit zu den Plätzen am Oberrhein (oder
sollte jedenfalls dazu gehören), die von diesem Fluß als Verkehrsweg profitierten,
und überdies war der Ort durch die Nähe zur Römerstraße begünstigt.
Ein Blick auf die Urkunde Heinrichs II. läßt erkennen, daß Rinka und der geplante
Markt als nicht unbedeutend galten. Das Privileg spricht nämlich wie schon
zitiert von einem mercatus sive emporium, also von Markt und Stapelplatz; Rinka
selbst wird als locus bezeichnet, nicht als villa (Dorf), wie es bei Allensbach
oder Vallator/Fe\dem heißt. Das besagt für sich genommen noch nicht allzu viel,
aber es macht hellhörig, wenn der König außer dem Marktrecht noch Waren- und
Wegezoll (vectigal) sowie omnem publicam fimctionem, alle öffentliche Leistung
bzw. die Einkünfte daraus in das Privileg einbezieht und wenn er den dort Handel
Treibenden den Frieden seiner auctoritas und seines Schutzes zusichert, so wie er
für die größeren Orte (maiores nostri regni loci und civitates, d. h. Reichsorte und
Bischofsstädte) gilt. Das sind große Worte; man sollte sie aber nicht außer acht
lassen, nur weil aus dem Ganzen letztlich nichts geworden ist.
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