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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
65.2003, Heft 2.2003
Seite: 26
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Nachfolge als wirtschaftlich aktiver Platz an, und im Jahre 1292 bestätigte König
Adolf ihm in seiner Handveste das Recht, daß es zwischen der civitas Brisacensis
und der villa Rinwiler, zwischen Breisach und Rheinweiler, keine Rheinfähre (pas-
sagium) geben soll außer bei Neuenburg, sicut fuerat ex antiquo (wie das seit früheren
Zeiten gewesen war)76. Wie weit diese Flußübergangsfunktion in den Augen
der Einheimischen zurückreichte, die dem König gewiß eine Vorlage für das Privileg
unterbreitet haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Aber es spricht vieles dafür,
anzunehmen, daß das passagium bereits zu Rinkas Zeiten bestand und wohl auch
noch in frühere Zeiten zurückreicht77. Auch läßt sich nicht feststellen, wann das
durch die Übertragung des Klosters Sulzburg baslerisch gewordene und unter der

m Staufischer
'/// Weif ischer
^^S1 Zohringiseher,

Maeht-und
Einflußbereich Inge

o

von denStoufern t Barbarossa)
übernommene adelige Besitzungen j~
jnd Recht« (Pfullendorf.lenjburg,
Andechs u.a.) f\ ft;

ISchweinfurt

Abb. 6: Die Territorialkarte des Südwestens im 12. Jahrhundert (Hansmartin SCHWARZMAIER,
Die Heimat der Stauf er. Bilder und Dokumente aus 100 Jahren staufischer Geschichte in
Südwestdeutschland, Sigmaringen 1976, S. 52)

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