http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2003-02/0032
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einem zu Cluny gehörenden
Kloster, gehört. Der Herzog habe
dann hier die mit einem Friedhof
versehene Kirche St. Nikolaus
errichtet, auf inständiges Bitten
der Mönche jedoch das allodi-
um sanete Marie mit der vom
ihm gebauten Kirche dem Kloster
Peterlingen zurückgegeben,
damit dieses hier ein Stadthaus
errichten könne. Hierzu kommentiert
Schwineköper: „Diese
in vieler Hinsicht bemerkenswerte
Angabe zeigt, daß doch
wohl auch im Falle Neuenburg
a. Rh. der Herzog einmal geschenkte
Güter nicht ohne
Grund entschädigungslos wieder
enteignet haben dürfte94."
In der Argumentation Schwi-
neköpers spielt der Gesichtspunkt
Schenkung eine Rolle,
der genau betrachtet allerdings
weder für Freiburg in der
Schweiz noch für Neuenburg
am Rhein zutrifft. Denn in Freiburg
hatte Berthold IV. Besitz
des Klosters Peterlingen entfremdet, der diesem seit alters gehört hatte, in Neuenburg
hingegen hatte das Kloster zuvor Besitz vom Herzog erworben. Darauf ist
noch näher einzugehen, zuvor aber mit Hartmut Heinemann, der sich mit Schwineköper
auseinandergesetzt hat, festzuhalten, daß auch im Falle Neuenbürgs eine
Entschädigung stattfinden sollte, wenn auch nicht angestoßen durch die flehentlichen
Bitten der Mönche, sondern durch einen päpstlichen Entscheid. Dieser ist
dann von Herzog Berthold IV. nicht umgesetzt worden, und das hatte vielleicht
Gründe.
Kommen wir darauf zurück, daß das Kloster Grund und Boden im Bereich der
späteren Stadt Neuenburg erworben hat. Über diesen Sachverhalt hat sich die Forschung
bisher keine genaueren Gedanken gemacht. Nimmt man indes Zenlins Bericht
ernst - und es besteht kein Anlaß, den Eintrag im Güterbuch als ausgedachte
Geschichte anzusehen, mit der das Kloster im 14. Jahrhundert hätte versuchen
wollen, alte Rechte in Neuenburg geltend zu machen95 - , dann hatte das um 1160
gegründetete Kloster offenbar frühzeitig Interesse daran, an einem bestimmten,
vom Zentrum recht weit entfernten Platz mit einer Grangie, einem größeren Wirt-
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Abb. 8: Der Eintrag zu Neuenburg im Tennenbacher Güterbuch
(GLA Nr. 66/8553, Vorlage aus: Badische Heimat
69 [1989], S. 54)
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