http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2003-02/0088
läßt16. In diesem Urteil entschieden Bürgermeister und Rat zu Freiburg in einem
Streit zwischen dem Kloster St. Trudpert und den Bürgern von Münster, daß die
letztgenannten das Kloster nicht mehr wegen vorgefallener Streitigkeiten behelligen
sollten. Vermutlich war dieser Streit durch den Verkauf von 1346 aufgekommen
. Die Einwohner von Münster hatten demnach in Frage gestellt, daß das
Kloster St. Trudpert noch Rechte in der Stadt hatte. Diese Sache wurde in Freiburg
ausgetragen, da wahrscheinlich ein Großteil der Einwohner Münsters Freiburger
Bürger waren und die Stadt somit auch in Rechtsfragen zu entscheiden hatte.
Daß man gegen die eigenen Bürger entschied, könnte in einer Nichtanerkennung
des Verkaufs von 1346 zu sehen sein, da die Pfandsummen noch immer nicht
zurückgezahlt waren und die Stadt noch immer als Stadt des Klosters anzusehen
war. Die Einlösung der Pfänder sollte erst am 10. November 1350 geschehen, als
es zu einem Ausgleich zwischen der Stadt Freiburg und Herzog Albrecht kam17.
Mit der schließlich nach Abschluß der Verhandlungen von Freiburg vorgelegten
Urkunde wurden Herzog Albrecht und seinen Amtleuten in der Stadt Münster alle
Pfandbriefe ausgehändigt, welche sich im Besitz der Stadt Freiburg befanden und
von Freiburger Bürgern herrührten. Diese Pfandbriefe wurden von Albrecht durch
die entsprechende Summe von 520 Mark Silber ausgelöst. Man einigte sich auch
darauf, daß nun endlich wieder friedliche Zeiten in der Stadt herrschen sollten
und niemand mehr die österreichische Herrschaft wegen der Stadt Münster um
irgendeine Schuld oder Geld behelligen dürfe. Auch sollten Freiburger Bürger,
die Zinsen, Investitionen, Häuser oder Güter in der Stadt Münster oder auch im
Münstertal hatten, diese rechtmäßig behalten, und es sollten ihnen keine finanziellen
Forderungen, die aufgrund der Vorfälle entstanden seien, mehr gestellt werden
dürfen.
Somit ist ein Teil des Rätsels um die Zerstörung von Münster erklärt. Mit Bestimmtheit
kann nun gesagt werden, daß es tatsächlich zu einem kriegerischen
Übergriff von Freiburger Bürgern innerhalb der Stadt Münster und auf der Burg
Scharfenstein gekommen war. Diese Bürger hatten sich um die ausgestellten
Pfandbriefe - vermutlich stammten die meisten von Johann von Staufen - betrogen
gefühlt und hatten die Vogtburg des Staufeners angegriffen. Die Aggression
hätte sich demnach nur gegen den ,Stadtherrn' gerichtet. Diese Vermutung ist aber
problematisch, da mittlerweile Herzog Albrecht II. von Österreich als Stadtherr bezeichnet
werden muß. Der Freiburger Angriff war somit gegen die Herrschaft der
Vorlande gerichtet. Albrecht hatte aber keine Mittel in der Hand, um sich wegen
der Zerstörung zu rächen. Daß er die Pfandbriefe zunächst nicht einlöste, könnte
als herrschaftliches Verhalten gedeutet werden. Das Haus Österreich war ja durch
den Verkauf der rechtmäßige Besitzer geworden und hatte vermutlich die Schulden
für nichtig erklärt.
Die Urkunden zeigen mehr als deutlich, daß in Münster nach wie vor von einer
Besiedlung im gleichen Maße wie vor der Zerstörung auszugehen ist. Ebenso
lebten im Jahre 1350, und auch schon 1348, weiterhin Freiburger Bürger in der
Stadt, und andere Freiburger hatten dort in Häusern, Gütern und sicherlich auch
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