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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
65.2003, Heft 2.2003
Seite: 87
(PDF, 36 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2003-02/0089
im Silbergeschäft investiert. Gerade da Freiburger Bürger hier Besitz hatten, kann
man nicht davon ausgehen, daß die Stadt Münster völlig zerstört wurde. Dies mag
für die Burg Scharfenstein gelten, die ab 1346 lediglich als Burgstall (Burgareal)
in den Urkunden erscheint18.

Was aber war nun in Münster zerstört worden? Hier geben die archäologischen
Funde eine Antwort: An einer Ecke der Wasserburg zu Münster wurde die Beobachtung
gemacht, daß dort absichtlich Steine herausgebrochen worden sind und
die so entstandene Lücke mit Brennholz gefüllt worden ist. Schließlich zündete
man das Holz an und beeinträchtigte so die Statik des gesamten Gebäudes. Dieses
Feuersetzen darf nicht nur als militärische Aktion gesehen werden, sondern
auch als Machtdemonstration freier (Freiburger) städtischer Bürger gegen eine
ihnen ,fremde' Herrschaft. Die Burg war durch diesen Angriff nicht mehr bewohnbar
.

Ebenso wurden Störungen im Kanalisationssystem in unmittelbarer Nähe der
Burg archäologisch beobachtet. Der Eingriff in die Wasserversorgung bedeutete
wohl einen beträchtlichen Schaden für die Bewohner Münsters, allerdings nur für
die Bewohner in dem talausgangs gerichteten Bereich. Diese Vermutung wurde
durch eine bei Archivrecherchen entdeckte Urkunde bestätigt, die davon berichtet,
daß ein Bewohner von Münster Schäden an seinem Haus gegenüber der Stadt Freiburg
geltend gemacht hatte. Bei der am 23. August 1360 ausgestellten Urkunde19
handelt es sich um einen ,Versöhnungsbrief', wie außen vermerkt ist. Hermann
von Rötteln quittiert darin, daß er und sein Bruder sämtlichen Schaden und Verlust
, den sie durch die Stadt Freiburg in der Stadt Münster erlitten hatten, ersetzt
bekommen haben und somit die Anklage erledigt sei.

Die weitere Entwicklung gegen Ende des 14. und im Verlauf des

15. Jahrhunderts

Die zweite Hälfte des 14. und das gesamte 15. Jahrhundert waren geprägt von
ständigen Auseinandersetzungen zwischen den Herren von Staufen mit der Stadt
Münster und dem Kloster St. Trudpert bzw. dessen Äbten. Einer der am häufigsten
verhandelten Streitpunkte war die Frage des Eigentumsrechts am vierten Teil des
Wildbannes im Münstertal. Bereits 1354 bestand das Kloster darauf, diesen Teil
von Johann von Staufen einst käuflich erworben zu haben und ihn damit als ein
rechtmäßiges Eigen zu besitzen. Die Gegenpartei bestand aus Staufenern und Mitgliedern
der Freiburger Familie Snewlin, die behaupteten, jener Teil sei nach dem
erbenlosen Tod Johanns von Staufen wieder an die Freiburger Herrschaft zurückgefallen
, welche ihre Rechte daran einst vom Basler Bischof verliehen bekommen
habe. Der Streit wurde aber zugunsten des Klosters entschieden. Dennoch verlieh
im Jahre 1393 Graf Konrad III. von Freiburg den besagten Wildbannteil an
St. Trudpert und dessen Abt Diethelm von Staufen20. Wahrscheinlich wechselten
mit der Übergabe der Stadt Freiburg an das Haus Österreich auch die Besitzungen

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