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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
65.2003, Heft 2.2003
Seite: 114
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der Burg und dem Dorf Weisweil, den Kirchensätzen zu Bergheim im Elsaß und
Kappel am Rhein sowie den halben Wildbännen zu Sulzburg3. Die Herrschaftsteilung
war lange vorauszusehen, denn bereits als Hessos und Rudolfs Väter, Burkard
II. und Rudolf II. von Osenberg, 1231 gemeinsam von ihrem Vater Rudolf I. im
Jahre 1231 die Herrschaft übernahmen, muß davon ausgegangen worden sein, daß
es dazu kommen würde. Zunächst mußten aber erst die Voraussetzungen hierfür
geschaffen werden, d. h. es mußte die Basis für zwei überlebensfähige Herrschaften
geschaffen werden. Dieses Bestreben prägt dann auch die herrschaftliche Politik
der folgenden Jahrzehnte, die man letztlich auch als die Blütezeit der Üsenber-
ger ansprechen darf. Unter dieser Prämisse liegt der Schwerpunkt der folgenden
Ausführungen in der Zeit Rudolfs I. von Osenberg sowie insbesondere in der Zeit
seiner Söhne Burkard II. und Rudolf II.

Rudolf I. in den Auseinandersetzungen um die zähringische Hinterlassenschaft

Es ist sicherlich nicht nur ein Zufall, daß die erste überlieferte Urkunde eines
Üsenbergers aus dem Jahre 1219 stammt und daß nun die Geschichte dieser Familie
etwas schärfere Konturen erhält. Im Jahr zuvor nämlich, am 18. Februar
1218, starb Herzog Bertold V von Zähringen, ohne männliche Nachkommen zu
hinterlassen. Gerade im Breisgau, dem Zentrum der zähringischen Herrschaft,
hatte dieses Ereignis weittragende Folgen, die auch für jene, die nicht direkt
von den Konflikten um die zähringische Hinterlassenschaft betroffen waren, von
größtem Interesse gewesen sein müssen4. Schließlich hatten sie sich nun mit einer
vollkommen neuen herrschaftlichen Situation in ihrem unmittelbaren Umfeld zu
befassen. Es bot sich nun aber auch die Chance, die eigene Stellung innerhalb
des herrschaftlichen Gefüges neu zu definieren. Der Heimfall der Reichs- und
Kirchenlehen der Zähringer sowie die Aufteilung des Eigengutes und somit die
Zerschlagung der zähringischen Herrschaft bedeuteten, daß man sich nun fortan
mit einer weniger starken Konkurrenz auseinanderzusetzen hatte. Ferner wird
man auch mit großem Interesse die Streitigkeiten um das Allodialerbe (Erbe des
Eigenguts) verfolgt haben. Es ist sicherlich zu unterstellen, daß hier Partei ergriffen
wurde, um die eigene Position zu stärken. Dies gilt insbesondere für Rudolf I.
von Osenberg. Nachdem der letzte Graf von Nimburg im Jahre 1200 zusammen
mit seinem Sohn das Kreuz genommen hatte und nicht wieder aus dem Heiligen
Land zurückgekehrt war, darf man ihn nach dem Tode Herzog Bertolds wohl als
den mächtigsten aus dem Kreise der im Breisgau verwurzelten Adeligen ansprechen
.

In der Tat sprechen die Zeugnisse dafür, daß er seine Chance zu nutzen verstand.
So scheint er in den Auseinandersetzungen zwischen König Friedrich II. und Graf
Egeno V. von Urach auf Seiten des Königs eine zumindest vermittelnde Rolle eingenommen
und vielleicht sogar Einfluß auf eine im November 1219 auf einem
Reichstag in Nürnberg verhandelte Einigung zwischen den beiden Kontrahenten

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