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Erstmals faßbar wird die auf dem Schloßberg nordwestlich oberhalb Achkarrens
gelegene Burg Höhingen durch Rütherus de Hohingin, der an exponierter
Stelle unter den üsenbergischen Gefolgsleuten eine anläßlich des Begräbnisses
Rudolfs II. von Hesso IV. ausgestellte Urkunde bezeugt59. Wurde die Burg also
um 1255 als Ersatz für die zerstörte Burg Üsenberg errichtet, ersetzte sie diese jedoch
keineswegs in ihrer Funktion als herrschaftlicher Stammsitz der Familie. Als
Wohnsitz ist die Burg Höhingen zu keiner Zeit überliefert. Sie war, wie es durch
den 1259 genannten Ruther von Höhingen offensichtlich wird, mit einem Dienstmann
besetzt. Dieser war möglicherweise mit der Verwaltung der ehemals zum
Üsenberg zählenden Besitzungen betraut60.
Der namengebende Sitz wurde also nicht wiedererrichtet. Die Erfahrungen aus
den antistaufisehen Kämpfen hatten die Breisacher Bürger wohl dazu bewegt, dem
Baseler Bischof, von dem die Üsenberger die Burg zu Lehen trugen, das genannte
Zugeständnis abzuringen. Der Burgplatz blieb jedoch in üsenbergischem Besitz,
bis ihn im Jahre 1320 die Brüder Burkard III. und Gebhard als ledig Eigen den
Breisacher Bürgern für 60 Mark Silber verkauften61. Als herrschaftliche Wohnsitze
der Üsenberger lassen sich in der Folgezeit die Kirnburg sowie die Riegeler Burg
wahrscheinlich machen. So urkundeten beispielsweise Hesso IV. und Rudolf III.
1286 in castro nostro Riegol (in unserer Burg Riegel)62.
Hinsichtlich der weiteren herrschaftlichen Politik Rudolfs II. von Üsenberg ist
festzuhalten, daß sein Verhältnis zum Freiburger Grafen weiterhin gespannt blieb;
dabei spielte wiederum der Straßburger Bischof eine Rolle63.
Der Herrschaftsantritt Hessos IV. von Üsenberg
Abschließend soll nun noch ein Aspekt aufgegriffen werden, der möglicherweise
für die Bewertung des Agierens Rudolfs II. nach dem Tode seines Bruders Burkard
II. bedeutsam sein könnte. Es geht um Hesso IV. und die Frage, inwieweit er an
die herrschaftliche Politik seines Onkels anknüpfte.
Ein erstaunlicher Befund ergibt sich nämlich bereits aus seiner ersten Amtshandlung
als neuer Herr von Üsenberg. Anläßlich des Begräbnisses seines Onkels im
Kloster Wonnental am 16. August 1259 beurkundete er eine Schenkung, die dieser
kurz vor seinem Tod dem Kloster gemacht hatte. Hesso IV von Üsenberg (Hesso
nobilis homo dominus de Vsenberc) urkundete die Genehmigung und den Vollzug
der Schenkung des Hofes zu Amoltern, der mit dem Patronatsrecht verbunden
war, sowie allem Zubehör an das Kloster64. Am 9. April 1248 hatte Rudolf II. in
Straßburg, unter Anwesenheit Bischof Heinrichs, dem Kloster das Patronatsrecht
zu Amoltern geschenkt und nun, kurz vor seinem Tod, diese Schenkung durch den
dazugehörigen Hof erweitert65.
Diese Schenkung vollzog Hesso IV. mit der Zustimmung seiner tutores und cu-
ratores (Vormunde und Beschützer), dem Grafen Konrad von Freiburg und dem
edlen Herrn von Rappoltstein. Konrad firmiert hier als avunculus (Onkel mütter-
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