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licherseits) Hessos. Dies ist der Beleg dafür, daß Burkard II. von Üsenberg mit
einer Schwester Graf Konrads verheiratet gewesen war. Der Rappoltsteiner wird
als consanguinius (Verwandter) bezeichnet. Dieses Verwandtschaftsverhältnis läßt
sich aus der Überlieferung nicht eindeutig erklären.
Merkwürdig ist, daß Graf Konrad und der Rappoltsteiner hier als tutores bzw.
curatores agieren, d. h. hier der Eindruck erweckt wird, Hesso habe noch nicht
selbständig die herrschaftlichen Aufgaben erfüllen können und hätte noch Vormunde
gebraucht. Dies ist jedoch auszuschließen, denn bereits elf Jahre zuvor,
1248, war Hesso, wie bereits angesprochen, von den Markgrafen von Baden in
Eichstetten belehnt worden66 und 1256 urkundete er zusammen mit seinem Onkel67
. Zwar hatte Rudolf II. die üsenbergische Herrschaft nach dem Tode seines
Bruders weitgehend alleine vertreten, aber vor allem die Belehnung von 1248
spricht dafür, daß Hesso beim Tode seines Onkels auf jeden Fall volljährig gewesen
ist. Wie aber läßt sich dann die Stellung des Freiburger Grafen und des
Rappoltsteiners in der ersten Urkunde Hessos IV. erklären?
Bemerkenswert ist auch der weitere Personenkreis, der an der Beurkundung
beteiligt gewesen ist. Vergegenwärtigt man sich noch einmal die herrschaftliche
Politik Rudolfs II. von Üsenberg, die im wesentlichen von dem engen Verhältnis
zum Straßburger Bischof und dessen Verbündeten geprägt gewesen war, so findet
sich erstaunlicherweise niemand aus diesem Kreis unter denjenigen, die anläßlich
seines Begräbnisses dem Vollzug der noch von ihm veranlaßten Schenkung beiwohnten
. Besiegelt wurde die Urkunde von dem Baseler Bischof Bertold von Pfirt,
dem Grafen Konrad von Freiburg, Hesso von Üsenberg, Ulrich von Rappoltstein
sowie der Stadt Kenzingen. Als Zeugen fungierten der Rappoltsteiner, die Brüder
Rudolf und Ulrich von Eichstetten, der Endinger Schultheiß Walter, Ruther von
Höhingen, der Räuber von Riegel sowie Heinrich von Rheinau68.
Im Kreis der an der ersten Amtshandlung Hessos IV. als neuer Herr von Üsenberg
beteiligten Personen finden sich in keiner Weise die Allianzen wieder, die die
Politik seines Onkels bestimmt hatten. Keine der genannten Personen weist in das
Umfeld des Straßburger Bischofs, des entscheidenden Verbündeten und Förderers
Rudolfs in seiner herrschaftlichen Politik, insbesondere auch bei der Etablierung
des Klosters Wonnental als Hauskloster der Familie, in dem und für das an diesem
Tag die erste Urkunde Hessos IV. ausgestellt wurde. Die Schenkung des Patronats-
rechtes zu Amoltern hatte Rudolf am 9. April 1248 in Straßburg vorgenommen,
bezeugt von Bischof Heinrich von Stahleck persönlich sowie zahlreichen Angehörigen
seiner Kirche69. Es verwundert sehr, daß bei der anläßlich der Beerdigung
Rudolfs beurkundeten Erweiterung dieser Schenkung niemand aus diesem Kreis
unter den Zeugen erscheint, statt dessen wird ausgerechnet Graf Konrad von
Freiburg sogar als tutor des nachfolgenden Üsenbergers hervorgehoben. Ist die
Urkunde ein Signal für einen Richtungswechsel - oder gar ein Hinweis auf das
Verhältnis Hessos IV. von Üsenberg zu seinem Onkel?
Bis 1271 agierte Hesso als alleiniger Herr von Üsenberg, bis dann sein Vetter
Rudolf III. an seine Seite trat70. Etwa 12 Jahre dauerte dann die gemeinsame Herr-
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