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der dortigen Kirche, ferner Stadt und Burg Zellenberg (pfandweise 1452, später
als Lehen). Zu den Basler Lehnsgütern gehörten auch die Jagd im Illwald nahe
Schlettstadt, Güter in Sulzmatt und der Ort Bennweier, den Smassmann I. im Jahre
1437 von Graf Friedrich von Leiningen-Dagsburg zurückkaufte. 1489 übertrug der
Bischof vom Bamberg ihnen den Zehnten von Reichenweier mit Weinbergen und
den Dienst von sechs Rittern14. 1437 erhielten die Rappoltsteiner von den österreichischen
Erzherzögen die Herrschaft Hohenack in den Vogesen sowie die Kelter
und den Zehnten von Ammerschweier, die Leibeigenen von Niedermorschweier
und Katzental und andere Güter im Breisgau und im Elsaß15.
So war Rappoltstein also eine aus Besitzungen verschiedenartiger Herkunft bestehende
Herrschaft. Der Reichtum der Rappoltsteiner beruhte auf ihrer Verwurzelung
in einem bedeutsamen Weinanbaugebiet und auf dem Besitz einer Stadt, Rappolts-
weiler. Die anderen Ortschaften, Bergheim und Gemar, sind demgegenüber von geringerer
Bedeutung16. Zum Jahre 1307 erfährt man, daß - anläßlich eines Tausches
von Gütern zwischen Volmar von Reichenberg und den Herzögen von Österreich
- die Rappoltsteiner die Hälfte ihres Marktes von Bergheim nach Rappoltsweiler
verlegt haben17. Dies beweist deutlich, daß die Herren von Rappoltstein ihre Stadt
und deren Markt entwickeln wollten. Die hiesige Herrschaft basierte auf Grundeigentum
und Zinsen. Die Erträge des Handels wurden in die bei den Teilungen
(namentlich 1298 und 1373) aufgestellten Listen oder Urbare nicht aufgenommen.
Zum Beispiel wurden die Rechte der Herren über den Zoll von Bruyeres - der bis
1388 in ihrem Besitz lag - nicht erwähnt, obwohl über diese Straße ein wichtiger
Handelsweg nach Lothringen führte18.
Der Markt von Rappoltsweiler wird zum ersten Mal 1298 erwähnt. Damals
teilten die Herren Anselm und Heinrich von Rappoltstein unter sich die Schlösser,
die Stadtteile von Rappoltsweiler und die erblichen Einkünfte. Doch wurde dabei
beschlossen, daß Stadtgräben, Kirchensatz, das am Eingang von Rappoltsweiler
auf den Wein erhobene Ungeld und vor allem das Marktrecht Gemeingut bleiben
sollen19. Der Markt fand an einem allen Einwohnern von Rappoltsweiler zugänglichen
Ort statt; es war ein einziger, wahrscheinlich bescheidener Markt für die
drei existierenden Städte. Vermutlich waren die Einkünfte aus dem Marktbetrieb
nicht sicher berechenbar und der Verkehr nicht ausreichend, als daß es sich gelohnt
hätte, in jedem Viertel einen Markt zu veranstalten. Aber wenig später, schon im
Jahre 1302, änderten die Rappoltsteiner diese Bestimmung: Bis dahin waren die
Gebühren zwischen den Mitgliedern der Familie ungeteilt; von nun an erhob Heinrich
die Abgaben auf Kleider- und Stoffhändler, Schreiner, Geldwechsler, Seiler,
Messerschmiede, Gerber, Schuster, Schneider, Gemüse-, Samen- und Ölhändler,
Krauthobler und Holzhändler. Die anderen Gewerbetreibenden entrichteten ihre
Gebühren an Anselm. Aber die Geldeinnahmen für strafwürdige Handlungen auf
dem Mittwochmarkt blieben weiterhin ungeteilt, wo auch immer der Ort sein
mochte, an dem dieser Markt abgehalten wurde. Das Abhalten des Marktes betraf
also die vier Städte, genauer gesagt: Einzelne Sondermärkte haben an verschiedenen
Orten stattgefunden, so der Markt der Holzhändler am Holzmarkt, der der
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