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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
65.2003, Heft 2.2003
Seite: 137
(PDF, 36 MB)
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Es waren noch weitere Berufe mit dem Weinhandel verbunden: die Leiterer,
denen die Verladung oblag; sie eichten die Fässer, bezogen dafür ihren Lohn und
erhoben die Taxe24. Dazu kamen die Faßschwenker und die sechs Ablässer, welche
die stadtfremden Händler empfingen und ihnen Anweisungen bezüglich ihres Aufenthalts
und zur Küferei gaben.

Ein Jahrhundert später wurde dann der Reglementierung ein neuer Paragraph
hinzugefügt. Er betraf die sogenannten Welschenweinsticher, die mit dem Weinhandel
mit Lothringen und den französischsprachigen Ländern beauftragt waren.
Sie kamen mit Salzladungen ins Elsaß. Die Rappoltsteiner verkehrten an den
Höfen von Burgund und Lothringen; so kann man sehen, wie wirtschaftliche
Beziehungen die politischen Kontakte begleiteten. Außerdem fassen wir hier ein
schönes Beispiel für die wechselseitige Ergänzung von lothringischem Salzhandel
für den Oberrhein und elsässischem Weinhandel nach Lothringen um 1500.

Das Rappoltsweiler Statutenbuch von 1403 erwähnt auch den Zoller (Zöllner),
der die der Herrschaft gebührenden Summen einzunehmen hatte. Er ist das einzige
Element, das uns erlaubt, die Verbindung des wirtschaftlichen Leben der Stadt mit
den Herren von Rappoltstein näher zu verfolgen. Der Wein bildete also den wichtigsten
Bestandteil des Rappoltsweiler Handels. Wie bereits gesagt haben auch
andere Berufe eine Rolle gespielt, doch entsprachen sie den alltäglichen Bedürfnissen
der Bevölkerung. Die Metzger, Bäcker, Schneider, Fischhändler und Töpfer
betrieben unentbehrliche, aber für den Herrn wohl kaum einträgliche Gewerbe.
Daß es kein Kaufhaus gab, ist für die Bescheidenheit der Handelsbeziehungen
ebenfalls bezeichnend.

Der nach dem Statutenbuch von 1403 am Mittwoch und am Samstag stattfindende
Wochenmarkt führte wahrscheinlich in den Straßen und auf den Plätzen
der Stadt zu bedeutendem Verkehr. Dieser Markt konnte sich auf kein königliches
Privileg berufen; es handelte sich vielmehr um eine althergebrachte, von
der Herrschaft stillschweigend erlaubte Tätigkeit. Erst im Jahr 1504 erhielten
die Herren von Rappoltstein vom Kaiser das Recht, in Rappoltsweiler einen
Jahrmarkt abzuhalten. Dieser fand zwei Tage vor und zwei Tage nach Simon und

Abb. 5: Die Stadt Gemar um 1660. Die Herren von Rappoltstein erhielten die Stadt Gemar vom
Straßburger Bischof zu Lehen (Matthäus Merian, Topographia Alsatiae, 1663).

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