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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
65.2003, Heft 2.2003
Seite: 147
(PDF, 36 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2003-02/0149
daß die Einung im Auftrag der Herzöge durch ihren Landvogt, Graf Hermann von
Sulz, urkundlich anerkannt wurde36.

Charakteristisch für die Zeit um die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert erscheint
eine Vielzahl individueller Bündnisse von habsburgischen Städten mit neuen
Schutzmächten37. Die Burgrechte mit mächtigen Städten oder die Landrechte
mit den alpinen Talschaften bedeuteten keinen Herrschafts Wechsel. Sie schufen
aber neue Beziehungen zu potenten Herrschaftsträgern in der unmittelbaren Nachbarschaft
, die durchaus die Ausübung der habsburgischen Herrschaft behindern
konnten. Das Burgrecht der Reichsstadt Zürich mit der habsburgischen Stadt Win-
terthur im Jahre 1407 beispielsweise beinhaltete einerseits Vereinbarungen über
den Gerichtsstand der Bürger, über den Zürcher Schutz sowie gegenseitigen Rat
und Hilfe38. Andererseits wurde - ungeachtet des Vorbehalts österreichischer Herrschaft
über Winterthur - festgelegt, daß die Winterthurer in Konflikten zwischen
Zürich und seinen Eidgenossen auf der einen und dem österreichischen Landesherren
auf der anderen Seite eine neutrale Haltung einnehmen sollten.

Die habsburgisch-österreichischen Herzöge versuchten - zum Teil mit Hilfe ihrer
Amtsträger - die Kontrolle über die Bündnisse ihrer Städte zu behalten. Darauf
weisen Passagen in den Urkunden hin, die herrschaftliche Zustimmung zitieren
sowie Bestätigungen von landständischen Abmachungen und Burgrechtsverträgen
durch die Herrschaft39. In anderen Fällen wurde die Bündnispolitik oder die Annäherung
an die neue Schutzmacht habsburgischer Landstädte jedoch als Provokation
wahrgenommen und entsprechend behandelt. Da Freiburg im Breisgau
- entgegen dem Herrschaftsvertrag von 1368 - ein Bündnis mit den Städten Ken-
zingen und Waldkirch schloß, wurden den Bürgern die Selbstverwaltungsorgane
beschnitten, vor allem indem das Recht der Schultheißenwahl aus den Reihen der
Räte zurück an den Landesherrn ging40. Die herrschaftlichen Sanktionen gegen die
kleine Stadt Willisau, die einen Burgrechtsvertrag mit Luzern abgeschlossen hatte,
fielen noch massiver aus. Der habsburgische Landesherr, Herzog Leopold, verwüstete
sie in einem Kriegszug. Diese Zerstörung ist als ein Auslöser der Schlacht
bei Sempach 1386 in die eidgenössische Historiographie eingegangen41.

Die genannten Beispiele zeigen deutlich, daß die Bürger kleiner Städte durchaus
individuell und im Verlaufe der Zeit auch gemeinschaftlich mit anderen Städten
und weiteren Landsässigen Einfluß auf die Herrschaftsverhältnisse zu nehmen
versuchten, indem sie sich explizit gegen eine Übernahme der Herrschaft erklärten
oder - offenbar öfter - sich umgekehrt politisch wie auch finanziell an der
Etablierung und am Erhalt der habsburgischen Herrschaft beteiligten. Als Motivation
prohabsburgischer Politik kleinstädtischer Bürger legen die Quellen in
erster Linie den Schutz nahe, den die Habsburger als bedeutendste Landesherren
im Voralpenland westlich des Arlbergs zu garantieren versprachen. Die Erfüllung
dieses Bedürfnisses wurde in den unruhigen Zeiten um die Wende vom 14. zum
15. Jahrhunderts immer deutlicher eingefordert und der Mangel an Frieden gleichzeitig
durch Bündnisse mit anderen Schutzmächten kompensiert. Als weiteren
Grund für eine Akzeptanz Habsburgs hat man die Freiheiten in Betracht zu ziehen,

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