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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
65.2003, Heft 2.2003
Seite: 175
(PDF, 36 MB)
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dagegen ihrer Autonomie weitgehend beraubt. Wie prekär die Lage der kleineren
Städte des Breisgaus gegenüber ihrem Umland sein konnte, sei kurz am Beispiel
der 1331 an die Habsburger verpfändeten ehemaligen Reichsstadt Neuenburg verdeutlicht
. Ihre strategische Lage am Rhein brachte der Stadt gewiß Vorteile ein.
Als Umschlagplatz für aus dem Elsaß eingeführtes Getreide und als Verladeort für
auf dem Rhein ausgeführten Wein kam ihr mehr als lokale Bedeutung zu32. Dem
ist entgegenzuhalten, daß Neuenburg zwischen dem Länderblock des Markgräf-
lerlandes und dem Rheinstrom gleichsam eingeklemmt lag. Herrschaftlich und
territorial war es exponiert; die Gefahr, von seinem ohnehin nur halben Hinterland
abgeschnitten zu werden, war immer präsent. In der Richtung des Jahres 1368
zwischen den Breisgaustädten und den Verbündeten des Grafen Egon von Freiburg
, worunter sich auch Markgraf Otto von Hachberg befand, hat Neuenburg
(wie auch Freiburg und Breisach) an erster Stelle auf seine Pfahlbürger sämtlich
verzichten müssen33. Somit wurde der Stadt ein Mittel aus der Hand genommen,
sich demographisch und wirtschaftspolitisch auf ihr Hinterland zu stützen. Drei
Jahre zuvor allerdings hatte Kaiser Karl IV. den Wochenmarkt zu Bellingen, einer
kleinen habsburgischen Enklave südlich der Stadt, aufgehoben, dessen Errichtung
offenbar gegen Neuenbürgs Marktrecht, vorab die Bannmeilenbestimmungen, verstoßen
hatte34.

Der Streit liefert eine kleine Kostprobe der längeren Zwistigkeiten, die sich um
die Mitte des 15. Jahrhunderts zwischen den Markgrafen und Neuenburg um dessen
Nutzungsgerechtigkeiten entfachen sollten. Wir brauchen die Verschlingungen
des Konflikts, der mehrere Jahrzehnte zurückreichte, nicht im einzelnen zu verfolgen
. Unmittelbaren Anlaß zum Gerichtstag im November 1462 vor dem Basler Rat
gab jedoch die Bestimmung des Markgrafen, dass seine Untertanen künftig nicht
mehr auf den Neuenburger Markt fahren dürfen. Hierbei handelte es sich um einen
Vergeltungsakt für die Gefangennahme mehrerer markgräflicher Untertanen auf
dem Markt zu Neuenburg, die die Stadt als Druckmittel bei den bevorstehenden
Verhandlungen einzusetzen gedachte35. Obgleich der Streit Neuenbürgs Marktprivilegien
nur am Rande tangierte - erst am Schluß des Basler Schiedsspruchs
wurde die Stadt angehalten, den feilen Kauf auf ihrem Markt nicht einzuschränken
, d. h. ihn den Markgräflern nicht vorzuenthalten -, kam es gegen Mitte des 16.
Jahrhunderts zu erbitterten Auseinandersetzungen um Neuenbürgs Zugang zu den
markgräflichen Märkten, wo seine Bürger ohnehin mit ungleich höheren Stallgeldern
belegt wurden; zugleich aber klagten die markgräflichen Bauern über erhöhte
Zollsätze zu Neuenburg und partielle Handelssperren des Rats, der seinen Handwerkern
den freien Kauf auf dem Lande für bestimmte Güter untersagt hatte36.

Am vertracktesten zeigten sich jedoch die Streitigkeiten Neuenbürgs mit vier
linksrheinischen Dörfern um Weiderecht und Holzschlag, die bereits um 1430
zu belegen sind. Der Konflikt wurde erst um 1470 akut und führte auf dem vorderösterreichischen
Landtag sowohl damals als auch nach der Jahrhundertwende
zu wiederholten Beratschlagungen. Entgegen der naheliegenden Meinung, die
Querelen seien aus Neuenbürgs ständigem Holzbedarf zur Instandsetzung der

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