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Abb. 5: Neuenburg am Rhein um 1660 (Matthäus Merian, Topographia Alsatiae, 1663)
Rheinbrücke37 sowie zur Behebung von hochwasserverursachten Bauschäden
in der Stadt selbst erwachsen, muß betont werden, daß der ursprüngliche Streitgegenstand
das Weidegerechtsame in den Auwäldern entlang dem Rhein betraf.
Während der burgundischen Pfandherrschaft am Oberrhein hat sich nämlich der
Landvogt Peter von Hagenbach 1471 zugunsten der vier elsässischen Dörfer
Ottmarsheim, Banzenheim, Rumersheim und Blodelsheim eingeschaltet, welche
Gemeinderechte in den besagten Auwäldern beanspruchten. Damit wollte er die
damals nichtverpfändete Stadt Neuenburg wohl einschüchtern, welche ausgedehnte
Weiderechte in den Auwäldern auf zehn Kilometern links des Rheins erworben
hatte. In diese Aue hatten nun die vier Dörfer ihr Vieh zum Weiden getrieben, das
kurzerhand von Neuenburg beschlagnahmt wurde38.
Konnte der Rat in der Folgezeit seine Rechte in den Rheinauen am rechten Ufer
zwischen Bellingen und Grißheim vor allem gegenüber den bischöflich basleri-
schen Dörfern Schliengen und Steinenstatt sichern39, so kam es wegen der linksrheinischen
Auwälder immer wieder zu Streitigkeiten, die schließlich auf die Tagesordnung
des vorderösterreichischen Landtags gelangten40. Bei den elsässischen
Dörfern muß jedoch berücksichtigt werden, daß nicht nur das Holzschlagrecht zur
Behebung von Neuenbürgs häufigen Hochwasserschäden auf dem Spiel stand, sondern
auch der von den Freiherren von Hattstatt zu Ottmarsheim und Banzenheim
erhobene Rheinzoll, wovon die Stadt endlich 1504 eine Befreiung für ihre Bürger
und auswärtige Marktbesucher erlangen konnte41. Zehn Jahre danach war es dage-
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