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jährlich zu entrichtende Zins erwähnt, den dieser an die gnädigste Herrschaft abgeben
muss. Es sind 4 Malter Roggen und 8 Gulden Zins. Zuvor gab es am 26. Juni
1719 in der Tantenmühle ein Treffen auf Befehl des Oberamtes, wobei der Tantenmüller
Hans Reif und der Sitzenkircher Müller Bonaventura Cammüller sowie
deren beide vorgesetzten Vögte Hans Jacob Meyer für die Vogtei Vogelbach sowie
Friedlin Lang von Feuerbach für Sitzenkirch vorzitiert wurden. Hierbei sollten die
genauen jährlichen Zins- und Schatzungsabgaben erkundet werden. Die Sitzenkircher
Mühle ist eine Lehenmühle des Gotteshauses St. Blasien, wohin der jeweilige
Müller seinen Zins wie folgt geben muss: 4 Malter Roggen. 3 Malter Kernen. 2
Sester Hafer, 2 Stück Hühner und 7 fl. (Gulden) an Geld. Der Herrschaft Rötteln
bzw. der Burgvogtei Sausenburg sind jährlich ein halber Sester Roggen zu geben.
Für den geplanten Mühlenbau des Hans Senn und Jakob Kilchling wird nun als
jährliche Schätzung angeboten: 1 Gulden nebst einem Malter Steuerroggen.
Aus Karlsruhe aber kommt nun Bericht, dass sie „anstatt des anerbottenen Guldens
und ein Malter Roggen jährlich zu entrichtende zwei Malter Roggen nebst
einem Gulden pro Wasserfall" aufbringen müssten. Im Falle, dass sie ein solches
nicht eingehen wollten, soll doch gleich der Tantenmüller gefragt werden, ob er
nicht lieber diese erforderlichen Abgaben übernehmen will, als dass er es geschehen
lassen wolle, dass noch eine Mahlmühle in der Vogelbacher Vogtei gebaut
werde. Der Tantenmüller hatte nämlich in der Zwischenzeit Protest gegen dieses
Vorhaben eingelegt. Karlsruhe war also in diesem Streit der lachende Dritte und
wollte daraus möglichst Vorteile ziehen. Die Streiterei ging weiter, denn Senn und
Kilchling sowie auch der Tantenmüller Reif konnten sich nicht einigen, und der
Streit eskalierte. Senn und Kilchling forderten sodann vom Tantenmüller, dass
wenn seine Mühle schon nicht alle Mühlgäste abfertigen könne, er eben auch
nur noch einen Mahlgang haben dürfe. Der Tantenmüller Hans Reif weigerte sich
vehement, die höhere Abgabe zu zahlen, nur damit keine weitere Mühle gebaut
würde. Am 15.11.1719 wird in einem Schreiben von Karlsruhe an das Oberamt
und die Burgvogtei Rötteln den beiden Untertanen Senn und Kilchling die Erbauung
einer Mahlmühle in Marzeil gegen jährliche Entrichtung von einem Gulden
Wasserfall nebst einem Malter Steuerroggen erlaubt. Erstmals soll die Abgabe auf
Martini 1720 urkundlich von den beiden Supplikanten erhoben und getreulich
nach Karlsruhe verrechnet werden.
Die Mühle in Marzell wurde also gebaut, und zwar auf dem Platz direkt hinter
dem späteren „Gasthaus Maien". Jedoch scheint die Freude der beiden Erbauer
nicht lange gedauert zu haben, da es immer wieder zu Streitereien mit dem Tantenmüller
kam. Bereits 1725, nach dem frühen Tod Kilchlings, verkauften die beiden
die Mühle in Marzell an den Müller Jacob Waltner. Die Waltner waren als Cal-
vinisten zugewandert und brachten es bald zu Ansehen in der Gemeinde. Da die
Mühle mehrere Generationen in Händen der Familie Waltner blieb, wurde sie bis
ins 20. Jahrhundert immer noch „Waltner Mühle" genannt. Waltner erweiterte die
Mühle, da die Bürger sich beschwert hatten , dass sie kein Weißmehl mahlen lassen
könnten. Wenn sie gewusst hätten, „daß sie niemahlen kein rechtes Mehl bekä-
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