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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
66.2004, Heft 2.2004
Seite: 17
(PDF, 28 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2004-02/0019
men. sie hätten nicht so viel an der Mühlin gefrohnet". So ließ sich der Müller Jacob
Waltner erweichen, mit großen Kosten einen neuen ..Mahlhauffen" 1 * machen
zu lassen. Aber in der Zeit danach wurde der Mahlgang niemals gebraucht, denn
der Tantenmüller Reif hatte solches verwehrt und beim hochfürstlichen Oberamt
geklagt, dass der Marzeller Müller ihm vom Mühlenzins soll abnehmen.

Der Müller Waltner starb am 16. Mai 1728 einen schweren Tod. da er die letzten
zwei Jahre seines Lebens nur noch ..siechend umherkriechen" konnte, wie es im
Kirchenbuch heißt. Die Witwe sowie der Witwe und der Kinder Vogtmänner wollten
nun. dass sie den neuen Mahlgang wieder benützen dürften, und bieten dafür
4 Sester Roggen als jährliche Abgabe an. Sie meinten in ihrer Eingabe, dass damit
die Herrschaft wohl mehr davon hätte, als wenn die Tantenmühle den Zins für diese
Mühle übernähme. Die Dringlichkeit ihres Bittbriefes beendeten sie mit dem
Schlusssatz: ..Man bittet doch solches nicht liegen zu laßen, sondern mit nächster
Post solches vviderumb zu überliefern, damit der Mahlgang bald möchte gebraucht
werden". Am 27. September 1728 schreibt das Oberamt an die fürstliche Markgräfliche
Baden-Durlachsche Hofkammer ..über diese etwas dunkle Narrata" und
gibt mehrere Erläuterungen und ihr Gutachten dazu, ob es dem protestierenden
Tantenmüller nachteilig und die angebotenen 4 Sester Roggen Mühlzins hinlänglich
seien. Letztendlich wird der Wunsch der Marzeller Eingeber erfüllt. Der Sohn
Matthias Waltner holte sich mit der Tochter des in Marzell hochangesehenen Zimmermannmeisters
. Wirtes. Gerichtsverwandten und Waisenrichters Jacob Hafner ;
eine gute Partie ins Haus.

Im Jahre 1729 wird in einem Schreiben deutlich, dass der Müller Reif auf der
Tantenmühle mit einem sehr starken jährlichen Zins belegt ist. Er leidet unter
einem merklichen Rückgang des Geschäfts durch den neu brauchbar gemachten
„Mahlhauffen" der Waltnerischen Mühle in Marzell.

Es wird deshalb vom Oberamt vorgeschlagen, dass die Mühle in Marzell dem
Tantenmüller in Malsburg die Hälfte vom Mühlzins abnehmen soll. Da dies aber
den Erben in Anbetracht ihrer Armut beschwerlich fallen würde, wird vorgeschlagen
, davon Abstand zu nehmen. Der Vogtmann der Witwe Waltner. Matthias
Schultheiß, erklärt sich schließlich im Mai 1730 bereit, die Abgabe von jährlich
2 Sester Roggen zu übernehmen, was auch von der Obrigkeit genehmigt wurde,
allerdings mit der Auflage, nicht erst von jetzt ab. sondern schon vom wirklichen
Zeitpunkt der Mahltätigkeit an.

Ein erbitterter Familienstreit in der Tantenmühle beschäftigte dann wieder die
Obrigkeit. Die beiden Brüder Bernhard und Matthias Reif, beides nun Müller auf
der Tantenmühle, beschweren sich in einer Eingabe vom 26.11.1731 bitterlich über
ihren dritten Bruder Hans, der ebenfalls das Müllerhandwerk erlernt hatte und nun
eine neue Hanfreibe erstellen will. In dem Schreiben wird deutlich gemacht, dass
beim Ableben des alten Müllers. Wirtes und Weidgesellen Hans Reif I am 04. Juni
1729 die Mühle samt aller dazugehörigen Nutzbarkeit zunächst an die Stiefmutter
Barbara Homberger sowie an die beiden Söhne Matthias und Hans Reif aus erster
Ehe fiel. Bernhard Reif aus zweiter Ehe hingegen erhielt erst beim Ableben seiner

1"


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