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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
66.2004, Heft 2.2004
Seite: 19
(PDF, 28 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2004-02/0021
Markgrafen. Er führt an. dass die beiden Brüder ihre eigene Hanfmühle nicht in
Stand hielten und deshalb die Untertanen der Vogtei einen weiten Weg von 3 bis
4 Stunden in Kauf nehmen müssten. um ihr Tagwerk reiben zu lassen. Hans Reif
könne deshalb wohl ohne Bedenken seine neue Hanfreibe bauen. Des weiteren
führt er zum zweiten Schreiben an. dass es der Wahrheit völlig entgegen sei. die
Waltnerische Mühle in Marzell habe den zweiten Mahlgang ohne die Erlaubnis
des Markgrafen gebaut. Am 18. März 1729 und am 5. Mai desselben Jahres seien
die Genehmigungsschreiben hierüber ausgefertigt worden. Außerdem schreibt der
Landvogt, dass schon des öfteren befohlen worden sei. die Schriften bei den Stadtoder
Landschreibern hiesigen Amts schreiben zu lassen und nicht ..bey einem
Ausländer, der weder des Lands noch der Sach selbsten erfahren'" sei. Hier zogen
sich die beiden Bittsteller also auch noch den Zorn des Landvogts zu. Nebenbei
bemerkt er auch noch, wie wenig diese eine Hanfreibe eigentlich in der Vogtei
gebraucht wird. Sie sei zwar nötig, gleichwohl wird sie aber nur etliche Wochen
im Jahr gebraucht. Die Hanfreibe wurde daraufhin von Hans Reif mit behördlicher
Genehmigung etwas weiter südlich der heutigen Tantenmühle erbaut.

Nach dem Tod des Tantenmüllers und Almosenpflegers Hans Reif II am
14.3.1747 kaufte sein Schwiegersohn Johann Georg Langendorf die Mühle und
zahlte die Geschwister seiner Frau aus. Bereits einige Jahre später bittet er um
Übernahme von mindestens der Hälfte seines Bodenzinses von 4 Maltern Roggen
durch die beiden Nebenmüller Matthias Waltner zu Marzell und Hans Jakob
Oßwald zu Wambach. Im hinter dem Wildsberg gelegenen Wambach, das zur
damaligen Zeit noch zur Vogtei Vogelbach gehörte, hatte nämlich Oßwald erst
ein Jahr zuvor (1748) mit behördlicher Genehmigung ebenfalls eine Mahlmühle
mit einem Mahlgang sowie einem Rendelgang errichtet. Auch hier hatte der damalige
Tantenmüller Matthias Reif Protest eingelegt. Der Marzeller Müller zahle
derzeit nur 10 Sester jährlichen Bodenzins, der Wambacher sogar nur 2 Gulden. Er
schreibt weiter, dass er die Mühle von den Miterben seiner Ehefrau zu einem sehr
hohen Preis erkauft habe, außerdem werfe die Mühle in den Waldorten mit ihren
rauen Früchten wenig Verdienst ab. Die Tantenmühle sei deshalb noch mit einem
so hohen Zins belegt, weil es zu früheren Zeiten eben nur diese eine Mühle in der
ganzen Vogtei gegeben hat. Die beiden Nebenmüller würden ihm jetzt aber mehr
als die Hälfte seines ehemaligen Verdienstes wegnehmen, er habe nur noch zwei
Tage in der Woche zu mahlen. Falls die beiden den Bodenzins ablehnen werden,
wäre er bereit, dessen Abgaben zu übernehmen, mit der Bedingung, dass die beiden
Nebenmüller das Mahlen dann einstellen müssen. Das Oberamt nimmt dazu
Stellung und gibt einen genauen Bericht von der Situation der Mahlmühlen in der
Vogtei ab: ..Matthiß Waltner zu Marzell besitzet eine Anno 1719 erbaut wordene
Mahl Mühle mit 2 Rädern, von denen das einte eine Rendel, das andere aber
einen Mahlgang treibet; hat einen zieml. Kundenstamm, weil derselbe die Mahlgäste
wohl besorget, kann aber nicht das ganze Jahr hindurch mahlen, maßen in
Sommerzeiten das Wasser öfter ausgehet und muß 10 Sester Rocken jährlich zur
Burgvogtei liefern. Hans Jacob Oßwald zu Wambach hat auf die ihme dato 28.

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