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henwald verkauft: das meiste erhielt die Eisenfaktorei in Kandern. Am 19. August
1726 veräußerten sie. mit Genehmigung des Propstes auf Bürgeln, gemeinsam ein
Stück Buchenwald am Wildsberg im Gesamtwert von 1 000 Pfund. Es soll davon
2 500 Klafter Holz geben. Das alles ging gut bis zum Tod des noch recht jungen
Michael Rißmann, welcher am Spätjahrsabend 1736 überraschend starb.
Kurz nach Ostern 1737 fand eine folgenreiche Zusammenkunft in der alten Bischofsstube
auf der Abtei St. Blasien statt. Anwesend waren neben dem damaligen
Abt der Propst von Bürgeln. Theodor Seiz. Kanzler Braunegger und natürlich
Simon Oßwald sowie die Vogtmänner der Rißmännischen Erben. Landvogt von
Leutrum, der ebenfalls zugegen war. durfte in der Abtei über Nacht logieren.
Folgende Übereinkunft wurde aufgeschrieben: „Der alte Lehenbrief von 1613.
so in dem St. Bläsischen Archiv vorhanden, lauthet allein für das Oßwaldische Namensgeschlecht
, von dem Rißmännischen ist kein Lehenbrief vorhanden und hat
also zur Verhütung der Zerstückelung u. des gänzlichen Untergangs des Lehenhofs
der Herr Prälat Franciscus dem Simon Oßwald diesen Hof um so williser über-
geben, als er. Simon, solchen übernommen mit Ausweisung der Rißmännischen
Erben p. 600 Gulden und dieses war mit Wissen und Willen derer in St. Blasien
gegenwärtigen Rißmännischen Vogtmänner, auch mit Consens und Approbation
des gleichfalls anwesenden Herrn Landvogten von Leutrum geschehen." Alle hat-
ten sich die Hände gereicht, und es sollte alles richtig und verbindlich sein. Der
Herr Kanzler hat sogleich Simon Oßwald in die Pflicht genommen und zugesagt,
ein Protokoll sowie einen Lehenbrief auszustellen. Fatalerweise war dies aber
trotz Erinnerungsschreiben nie geschehen, wie man später in einem Schreiben des
Propstes Seiz vom 29. März 1756 erfährt.
Die Witwe des Rißmann. Barbara Oßwald. musste nun sogleich mit Sack und
Pack sowie ihren sechs kleinen Kindern ihre bisher besessene Hofhälfte verlassen.
Sie schrieb sofort auch mehrere Bittbriefe über das Oberamt Rötteln an den Markgrafen
und beschwerte sich bitter über den Prälaten in St. Blasien. Landvogt von
Leutrum stellt am 4. Juli 1737 fest: ..so kann zwar St. Blasien weder einen Berain
noch eine Stiftung dißfalls aufweisen, es ist aber zu vermuthen. daß Selbiger von
dem damahligen Herrn von Kaltenbach an das Gottes Haus St. Blasien gekommen,
ist auch von diesem letztern schon bey 300 Jahr ruhiglich besessen und anfänglich
zwar als im Eigenthum von St. Blasien selbsten genutzt, nach gehends aber an
Unterthanen in dem Land als ein Erblehen gegen Entrichtung eines jährlichen Ca-
nonis überlaßen worden." Zunächst wollte das Röttier Oberamt die Angelegenheit
auf sich beruhen lassen und scheute eine Auseinandersetzung, aber der „fürstl.
Markgräfl. Baden Durlachsche Geheime Hofrat" in Karlsruhe gab in weiten Teilen
der Argumentation der verstoßenen Witwe recht und wies das Oberamt an. sich mit
St. Blasien auseinander zu setzen. Ein 17 Jahre lang dauernder Rechtsstreit schloss
sich an. Man war der Meinung, dass die Witwe wieder eingesetzt oder ihr doch
wenigstens der wahre Wert ausbezahlt werden müsste. Da die Untertanin mit ihren
noch unmündigen Kindern drohte, an den markgräflichen Bettelstab zu kommen,
war man natürlich bemüht, ihr zu ihrem Recht zu verhelfen. Überhaupt war man
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