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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
66.2004, Heft 2.2004
Seite: 58
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2004-02/0060
Riedacher den Zins von gedachtem Capital alle Jahre auf Georgi zu entrichten,
denselben auch niemahlen auflaufen laßen, sondern alle Jahr auf bestimmte Zeit
damit eingetroffen, wie es noch in fürstl. Bergwerks Factori Schriften eingetragen
und auf Verlangen von jetzigem Herrn Factor schriftlich gegeben wird.

Hierauf wurde Anno 1732 des Monats Januar eine Wolfsjagd im Marzeller
Forst angestellt, es waren damals wie wohl bekannt Herr Landvogt von Leutrum
zugleich auch Oberforstmeister folglich auch selbst gegenwärtig bey dieser Jagd,
nach getätigtem Jagen wurde von sämtl. Ober- und Forstamts Personen und was
von der übrigen fürstl. Dienerschaft von Lörrach und Candern dabei waren, bey
dem Jäger Fischer zu Marzell zu Mittag gespeiset, und unter anderem war obge-
dachter Factor Hey mann von Candern auch dabei. Nach eingenommener Mittags
Mahlzeit beliebten sämtl. Herren auf einer Laube so am Hintertheil des Fischerhauses
angebaut zu spazieren. Man verwunderte sich dabey dieser Aussicht, daß
er Fischer eine so schöne Wiese bey seinem Hause so bequem liegen hätte. Fischer
gab zur Antwort, dieses Stück Wiese gehörte nicht sein, sondern seinem Nachbar
Hans Riedacher.

Da Herr Factor Heymann den Namen Riedacher nennen hörte, besann er sich
und sagte, wann dies Stück Guth Hans Riedacher gehört, so ist es mein, weil es
mir für 118 fl. versetzt; möchte es also Herrn Fischer gerne haben, so sollte er
ihme nur obiges Capital nebst Zins, welches zusammen 125 fl. beträgt, bezahlen,
so sollte die Wiese nebst aller Gerechtigkeit sein gehören. Da dieses der Fischer
hörte, ward ihme gemeßen Recht, der gottlose Handel w urde geschloßen um obige
125 fl.. von Herrn Landvogt von Leutrum als Oberforstmeister selbst bewilliget
und ihme Fischer als wirkl. und rechtmäßiger Besitzer dieses Stück Guths eingesetzt
. Wie solches das Gerichtsprotokoll zu Vogelbach pro 1732 umständl. erfährt.

Ihme Hans Riedacher wurde nicht das geringste von diesem gewalttätigen Verkauf
seines Guthes bekannt gemacht, es wurde so geheim gehalten, daß er nicht
das Mindeste davon erfahren biß auf Georgi 1732. da er seinen jährl. Zins wieder
in fürstl. Factorei abrichten wollte. Da sagte der Herr Factor, ihr seid nichts mehr
schuldig, euer Capital und Zins ist bezahlt und euer Stück Guth ist verkauft, der
Jäger Fischer ist nunmehr Eigenthümer davon.

Der Mann konnte nicht begreifen, daß man ihme ein Stück Guth. so über 2 000 fl.
Werth vor 125 fl. sollte hinwegnehmen können, sondern sagte, man hätte ihm das
Capital aufkünden sollen und wann er dieses auf bestimmte Zeit nicht bezahlt hätte,
als dann hätte Herr Factor Fug und Macht gehabt das Unterpfand anzugreifen, oder
aber an fürstl. Gemeind zu versteigern, so wie es ihm beliebte. Riedacher erklärte
sich gleich, und bedrohte den Factor vor Oberamt zu verklagen, machte sich auch
gute Hoffnung von einem hochfürstl. Oberamt Recht zu erhalten, allein da ihme
sollte Gerechtigkeit wiederfahren. wurde er aber von Herrn Landvogt von Leutrum
abgewiesen, dabei aber versprochen in andern Fällen behilflich zu sein, von dem unrechtmäßigen
Verkauf seines Guths aber wollte er nichts hören.

Allein er wollte sein Stück Guth noch nicht verloren haben, wendete sich deshalb
an gnädigste Herrschaft, nahm auch würklich die Reise nach Karlsruhe vor

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