http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2005-02/0062
Gemeinschaftlicher Besitz wurde im hohen und späten Mittelalter auch oft
durch Los verteilt. Daran erinnert der 1414 erstmals erwähnte Flurname „Luß" an
der Gemarkungsgrenze zu Riehen. Dadurch kam die Allmende in Eigenbesitz, worauf
der Flurname „Eigen" zurückgeht. Zwischen 1524 und 1782 wird mit diesem
Namen ein Inzlinger Waldgebiet bezeichnet, und auch der 525 m hohe Eigen im
Hertener Wald hat dadurch seinen Namen erhalten.
Die Lehenäcker und Waldungen standen der Grundherrschaft zu, woran noch
heute der „Lehenacker"* in der Nähe der Gemarkungsgrenze zu Degerfelden und
die ..Lehnreben** beim „Maienbühl" erinnern.
Früher war der angebaute Teil der Gemarkung der Dreifelderwirtschaft unterworfen
. Dabei wurde eine Zeige oder Esch (auch Osch) mit Sommerfrucht (Gerste oder
Hafer), die andere mit Winterfrucht (Weizen. Roggen oder Dinkel) angesät, während
die dritte Zeige brach liegen blieb oder höchstens mit Gemüse angebaut wurde. In
Inzlingen erinnern folgende Flurnamen an diese Dreifelderwirtschaft: Brach. Brachfeld
, Brachäcker. Brachzeig. Fruchtzeig. Sommerösch. Winterösch, Lichsenzelg.
Im 19. Jahrhundert wurde diese Dreifelderwirtschaft immer umstrittener, wie
folgender Auszug aus dem Rügegericht des großherzoglich badischen Bezirksamts
Lörrach vom 16. Juni 1841 zeigt: „Obwohl in neuerer Zeit die Vorzüge der
Dreyfelderwirthschaft von vielen Oekonomen bestritten werden, so muß doch
diese Kulturart da beibehalten werden". Als dem Chemiker Justus von Liebig
(1803 - 1873) dann die Herstellung von Kunstdünger gelang, wurde die jeweilige
Brachlegung einer Zeige überflüssig.
Auch die Bewässerung der Wiesen unterstand dem dörflichen Recht. Darauf gehen
die sogenannten „Eherunse" zurück, denn das Wort e oder ewe umfasst alles,
was mit dem herkömmlichen Gewohnheitsrecht zusammenhängt. Da mittelhochdeutsch
runs soviel bedeutet wie Rinnsal. Wassergraben, war der Eheruns also ein
zu Recht bestehender Bewässerungsgraben auf den Wiesen.
Diese kommen in Inzlingen seit dem 16. Jahrhundert vor allem natürlich beim
Holzmattbach, dem Bützmattbach sowie beim Mühle- und Aubach vor, denn Eherunse
werden ja von einem Bach gespeist.
Bei der Bewässerung der Wiesen kam es oft zu Streitigkeiten, wie folgende Beispiele
zeigen:
1688 beschwerten sich die Inzlinger beim Markgrafen über den Bau der „Unteren
Mühle" durch Jakob Heinrich Reich von Reichenstein, weil dadurch zur Wässerung
ihrer Wiesen noch weniger Wasser vorhanden wäre. 1690 entschied der
Markgraf, dass die Untertanen das Wasser des Aubachs zur „Wässerung ihrer Matten
" dann verwenden dürfen, wenn man es zum Mahlen „nicht so nötig bedarf*.
Bei der Bewässerung der Wiesen kam es auch öfters zu Auseinandersetzungen
zwischen den gegenseitig angrenzenden Besitzern. So musste z. B. 1887 das
Großherzogliche Amtsgericht Lörrach die Witwe von Ludwig Gerspach dazu verurteilen
, dem Landwirt Johann Deisler die Bewässerung seiner Wiese durch einen
vom Holzmattbach abgeleiteten „Wässerungsgraben", der durch ihr Land angelegt
war. zu gestatten.
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