http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-01/0069
lig parzellierte Abschnitt. Die Terrassen sind hier oft nur eine oder zwei Parzellen
breit und unterschiedlich tief. Die Mauern unterscheiden sich in der Mauerstärke
und Mauertechnik. Bis auf wenige Ausnahmen handelt es sich um verfugte Bruchsteinmauern
. Die grob behauenen oder unbehauenen Steine sind meist sorgfältig
in Lagen geschichtet. Die Ecken sind häufig mit behauenen Quadern ausgebildet.
Vereinzelt sind Öffnungen zur Ableitung des dahinter anfallenden Wassers ausgespart
. Die Fugen waren im Laufe der Zeit stark aufgewittert, so dass die Mauern
den Charakter von Trockenmauern erhalten hatten. Einzelne Mauern waren erneut
verfugt oder geschlämmt worden, einige hatten eine Vorsatzschale aus Beton erhalten
. Durchgehende Treppen aus behauenen Steinplatten führten im westlichen
und im östlichen Randbereich des mittleren Abschnitts zum Rundweg unterhalb
der Burg. Zahlreiche kürzere Treppenläufe verbinden die übereinander gestaffelten
Terrassen (Abb. 3 und 7).
Aus dem baulichen Bestand ist das Alter der Anlage nur schwer zu bestimmen,
zumal Auswechslungen an eingestürzten Stellen bis in die jüngere Vergangenheit
in der gleichen Technik vorgenommen wurden. Wir haben aber gesehen, dass der
Weinberg zur Mitte des 19. Jahrhunderts kaum anders ausgesehen hat als heute.
Zumindest einzelne Abschnitte gehen nachweislich ins 18. Jahrhundert zurück.
Parzellierung und Terrassierung sind seit dieser Zeit weitgehend unverändert erhalten
geblieben. Die Anlage ist damit ein besonders eindrucksvolles Zeugnis sowohl
für die historische Technik der Terrassierung mit Stützmauern in Steillage als auch
für die traditionelle Form der Rebbewirtschaftung.
Entwicklung eines neuen Konzepts
Nicht nur die Denkmalpflege sprach sich für die Erhaltung der bestehenden
Rebterrassen aus. Auch von Seiten der Naturschutzverwaltung des Landkreises
und des ehrenamtlichen Naturschutzes (Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland) wurde auf ihre Bedeutung hingewiesen. Sowohl aus Gründen des
Landschaftsschutzes als auch des Biotop- und Artenschutzes sollten die vorhandenen
Mauerzüge unbedingt erhalten bleiben. Selbst wirtschaftliche Erwägungen
sprachen gegen das Konzept mit Schmalterrassen: Gerade in den extremen
Steillagen hätte die geplante Umgestaltung unverhältnismäßig hohe Kosten
verursacht.
Diese Einwände bildeten die Grundlage für weitere konstruktive Gespräche
zwischen den Behörden und den betroffenen Winzern. Die Winzer erklärten sich
bereit, die Rebflächen im Bereich der kleinteiligen Terrassen auch weiterhin in
Handbetrieb zu bewirtschaften. Voraussetzung sei allerdings eine deutliche Verbesserung
der Erschließung. Dazu genüge aber ein einspuriger, nicht asphaltierter
Weg etwa auf halber Höhe des Hanges. Die Sicherung bzw. Instandsetzung der
Terrassenmauern müsste durch Dritte - Stadt. Naturschutz und Denkmalpflege -
finanziert werden, ohne dass Kosten für die Winzer entstünden.
67
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-01/0069