Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 1.2006
Seite: 95
(PDF, 28 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-01/0097
schöflichen Gebieten katholisch. Aber die Natur und die Landwirtschaft begannen
solche Unterschiede zu überdecken. Seit der Wein vom Grenzacherhorn bis in die
Nähe von Freiburg „Markgräfler" heißt, ist die klassische Nordgrenze des Mark-
gräfler Landes zwischen Heitersheim und Seefelden weitgehend vergessen, und
der südliche Breisgau wird aufgrund seines Landschaftsbildes und seiner Weine
fast selbstverständlich dem Markgräfler Land zugeschlagen.

Das rund 2000 Jahr alte Rebland hebt mit sanfter Hand die alten historischen
Grenzen und Gegensätze auf und hat dank seiner Weine dem erweiterten Oberland
des Johann Peter Hebel den schmucken Namen „Markgräflerland" geschenkt, auf
den auch die Baslerinnen und Basler als auf ein Stück Heimat dankbar anstoßen.

Das Markqräflerland

sowie die anschließenden Gebiete des Breisgaus
und des hochstiftbaselischen Amtes Schlierigen

Landergrenzen
ehemalige Herr-
schaftsgrenien

| ItnsAift BUmtiler

SCHWEIZ

iMtoM

14* Btmyf**

mmmAml

95


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-01/0097