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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 1.2006
Seite: 123
(PDF, 28 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-01/0125
Rechtliche Motive für die Anfertigung von Landkarten

Viele der Landkarten und Pläne, die - handgezeichnet oder gedruckt - zu Zehntausenden
allein in deutschen Archiven aufbewahrt werden, verdanken ihre Entstehung
einem aktuellen Rechtsstreit.

Teilweise befinden sich diese Karten noch in den Gerichtsakten. Oft wurden
aber die Karten getrennt aufbewahrt, so dass man heute ihre Entstehung nur noch
indirekt erschließen kann.

Auch außerhalb von förmlichen Gerichtsverfahren sind viele Landkarten zur Beilegung
von Rechtsstreitigkeiten angefertigt worden. Hier ist vor allem auf die Anfertigung
von Grenzkarten zu verweisen, die im Zusammenhang mit Weistümern (Aufzeichnungen
des herkömmlichen deutschen Gewohnheitsrechts) über den Verlauf
von Grenzen erlassen worden sind. Viele Landkarten sind aus dem Wunsch heraus
entstanden, den Bereich der eigenen Hoheitsrechte zu dokumentieren.

Andere Landkarten wurden angelegt, um eine Grundlage für die Erhebung von Abgaben
, z. B. Zehnten oder Steuern, zu schaffen; dies dürfte auch beim ältesten bekannten
Gemarkungsplan von Hausen im Wiesental aus dem Jahre 1755 der Fall sein.3'

Mit diesen Renovationskarten, deren Anfänge schon vor dem 18. Jahrhundert
liegen, entstanden gerade für die historisch-genetische Kulturlandschaftsforschung
wertvolle Kartenwerke, die im Zusammenhang mit den zugehörigen Berainen (Beschreibungen
von Gütern, Dienstbarkeiten und Einkünfte einer Grundherrschaft)
nicht nur Auskunft über die früheren Besitzverhältnisse, sondern auch über die genaue
Verbreitung der landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Hausgrundstücke
in früheren Zeiten geben.

Im Gegensatz zur Region Basel und zum Sundgau sind um 1700 im Wiesental
kaum Ansätze einer detaillierten, genauen geometrischen Vermessung zu erkennen
; die vorhandenen Karten beruhen alle auf flüchtigen geographischen Routenaufnahmen
.

Landkarten als rechtshistorische Quellen

Die rechtsgeschichtliche Forschung hat längere Zeit die Landkarte nur selten als
Quelle gewürdigt. In den rechtshistorischen Lehrbüchern wurde sie nicht einmal
der Erwähnung für wert gehalten.

Für die Erforschung der mittelalterlichen und neuzeitlichen Grundherrschaft
vermögen Landkarten wertvolle Dienste zu leisten. Auch für die Erkenntnis der
wirtschaftsrechtlichen Zusammenhänge einer Grundherrschaft sind Landkarten
von großer Bedeutung. Eigentums- und Nutzungsrechte können hier klar erkannt
werden.

Neben den Eigentumsrechten und den Abgabepflichten lassen viele Landkarten
auch die Rechtsformen der Liegenschaftsnutzung im ländlichen Bereich erkennen:
Pacht, Lehen und Leihe als rechtliche Formen der Eigennutzung, Allmenden.

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