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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 1.2006
Seite: 128
(PDF, 28 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-01/0130
Das Messprotokoll zum Gemarkungsplan von 1755 91

Als Hauptergebnis der Renovationsmessung ist neben dem Plan das Messprotokoll
zu nennen. Es entspricht heute im Neuen Liegenschaftskataster dem Flurbuch
(s. a. Ohnemus, S. 134).

In der Einleitung des Messprotokolls bzw. des Buches steht u. a. zu lesen:

HausEn
Meess Protokoll

Aller deren Gütteren, welche In dem Haußener bann Gelegen seyendt und Ihro
Hochfürstlichen Durchlaucht Herren Carl Friderich Marggrafen Zu Baden
Durlach JurisDition Underworffen seyndt Under das oberambt Röltlen Gehörig
bstehend in Häußeren, Höffen, Gärtten, matten, pflugbaren felderen. Vieh weyden,
Walttungen Und fließenden wasseren, welche sowohl Denen Inwohneren Ge-
meltem orths als auch Denen angrräntzenden außmärckeren ZuGehören und von
stuck zu stuck Durch mich Underschribener Gewöhnlichen Geographe Ihro aller
Christlichsten Mayestätt in der Provinz Alhsace wircklich in Diensten Hochbesagt
Ihro Hochfürstliche Durchleicht Herren Marggrafens Zu Baden Durlach ausGeme-
sen worden uhrkunde Und bekenne Demnach das ich von stuck zu stuck Durch
Einen Grund Riß mit allem möglichsten fleiß und accürattem In Gegenwarth Ge-
schwohrnen und Derer güether Erfahren expreße Verpflichtteten marineren Samb-
ttliche Gütter Gedachtem Haussenner Banns sambd deuttlicher bemerckung De-
ßen Cräntzen InConformittet10' Der unteren 2.ten october 1751 mir in CarlsRuhe
zugestellter Instruction Durch mitteil Eines kleinen VierEckichen ttischleins, Eines
Compass und anderen MathemattiSchen Instrumenten Undt Wissenschafften auß-
Gemessen nach Einer maßliett 1 V2 Ruthen Lang nach dem Gewöhnlichen meeß
des oberambtts Rötteln in Einem Plan Getragen mit seinen Numeren, Situation
Undt Suberfiert11' oder auswenndigen Theil Eines Jeden stuck bezeichnet in nachstehendes
Protticol Gebracht auß Welchem mann den Nahmen Eines Jeden besitt-
zers Erkennen kann wie folgt als [...es folgt die Eintragung der Grundstücke].

Daß nun Gegenwurtiges Güter Classifications Geschäfte durch alle Schatzbare
Gütere der Hausener Gemarkung nach bestem wisen und Gewisen getrofen und
also für recht und billig anerkendt worden seye. Ein Solches bezeugen unterschriebene
bei obhabenden Pflichten.

Actum ut Supra [= verhandelt wie oben]
Der Buchstabe T steht für Testis [= Zeuge]

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