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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 1.2006
Seite: 173
(PDF, 28 MB)
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Konflikten. Dies vermehrte in der Bevölkerung die Bereitschaft, anstelle der bisherigen
Selbstregulierung die Hilfe der Oberbeamten gegen örtliche Kontrahenten heranzuziehen.
Beispielsweise konnte sich in Grenzach ein Trunkenbold trotz aller amtlichen Verbote und
Auflagen immer wieder den begehrten Rebensaft beschaffen. Er war noch in das soziale
Netz am Ort einbezogen. In Hägelberg weigerten sich schon mehrere Ortsbürger, die zu
verbotener Zeit über Ackerfelder gefahren waren, von Bannwarten verhängte Bußen zu
bezahlen. (Aufschlussreich sind ihre geschickten Ausreden in einem Bittgesuch an den
Oberbeamten.) Frauen gingen so weit, gegen ihren „liederlichen" oder „zänkischen" Mann
zu klagen. (Auch der Fall einer „liederlichen" Witwe kommt vor, amtlicherseits erhofft man
ihre „Besserung", da sie wieder geheiratet hat.) In Denzlingen forderten die Tagelöhner
schon eine „durchgängige Gleichheit", zumindest bei der Zuteilung von Gabholz. - Zwar
schreitet der Duktus der vorliegenden Arbeit von oben nach unten voran. Dennoch nähert
sich Holenstein in seinem letzten Großkapitel einer (ungewollten) Strukturanalyse der örtlichen
Gesellschaft, die er als „Partner" der Regierung entgegensetzen könnte.
Leider erst am Schluss liefert der Verfasser einen Beitrag zur Quellenkritik der Frevelgerichtsprotokolle
. Er stellt die durchaus verschiedenen Quellenarten heraus, die zusammen
mit den eigentlichen Protokollen in den Akten erscheinen. Und er schält Argumente heraus,
die mehr von den Beamten, und solche, die mehr von der Bevölkerung ausgehen (z. B.:
Man befolge Anweisungen „soweit wie möglich..."). Handhaben für die Entscheidung über
.wahr oder falsch* könnten diesen Teil sinnvoll abrunden. - Ein letzter, sehr klarer Abschnitt
fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick.

Mit Recht ist dem Werk ein Ortsregister beigegeben. Ein Personen- und ein Begriffsregister
wären aber zur Erschließung ebenso dienlich. Die Arbeit regt dazu an, weitere Quellenarten
des schreibfreudigen 18. Jahrhunderts in Angriff zu nehmen. Auch könnten die Handwerks
- und die Fabrik-Polizei neu beleuchtet werden. Für die baden-durlachische Regierungspolitik
in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hat Holenstein jedoch ein wichtiges
Grundlagenwerk geschaffen. Für einzelne Gemeinden des Oberlandes und nicht zuletzt des
Oberamtes Rötteln hat er zahllose wertvolle Details ermittelt und mitgeteilt. Darüber hinaus
zeigt Holensteins Schrift den allgemeinen Rahmen für die ländliche Entwicklung des Oberlandes
in einer Dichte auf, wie sie bisher nicht bekannt war.

Klaus Schubring

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