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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 121
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2007-02/0123
Der Rhein bildete gleichermaßen ein komplexes Areal von Kulturland und Wäldern
. Auf den Inseln oder den Feuchtgebieten nahe an einem Seitenarm oder einer
Rinne des Rheins (ried. aue. grün, woerth, bannmattengrüri) gab es eine intensive
Viehhaltung: bestimmte Ortsnamen künden in aller Deutlichkeit von den dort weidenden
Tieren: Schw einhag. Oxengrün, Bantzenheim (Bantz = Hammel ). Kaelher-
kopf. Pouletgrün-" (sie), Lammenvoerthköpffel etc. Ganz wie die Fischerei rief die
Vieh Wirtschaft zahlreiche Nachbarschaftskonflikte und Streitigkeiten wegen der
Durchzugsrechte hervor. Der Anbau einfacher Getreidesorten (Roggen. Dinkel)
war mit dem großen Risiko von Überflutung und Fäulnis verbunden. An den Hängen
des rechten Ufers hatte die Weinrebe einen bevorzugten Platz, und man findet
ihr Svmbol auf zahlreichen Karten. Einen sicheren Ertrag brachte die Verwertung
der Gehölze und Wälder (Eichwald. Saint-Michelhöltzle. Neuhauswald etc.) für
das tägliche Leben, aber auch für die Anlagen zur Eindeichung des Rheins (Pfähle.
Pflöcke etc.). Sie waren indes nicht vor Katastrophen geschützt: ..Der Rhein bedroht
seit mehreren Jahren ihre Gemarkungen [Heiteren und Nambsheim]. [Ein
Damm wurde 1778 errichtet.] Diese Sperre stoppte die Wucht der Strömung des
Talwegs, aber sie war nicht stabil genug, um der außerordentlichen Gewalt der von
der Schneeschmelze des letzten Mai verursachten Wassermassen standzuhalten.
Zwei Drittel des Damms wurden fortgerissen, die Sperre unterspült und ein Großteil
des fürstlichen Waldes von Nambsheim in den Fluss geschleudert"54. Die
Herren von Rappoltstein zögerten deshalb nicht, eine Baumschule mit italienischen
Pappeln im Rheinwald anzupflanzen55.

Ein anderes Hauptinteresse, das zunehmend seit dem Zugriff Ludwigs XIV. auf
das Elsass erscheint, bestand darin, den Rhein in eine Grenze, eine Barriere zu verwandeln
. Der Rhein wurde aufgrund des Westfälischen Friedens in Münster 1648.
später noch des Vertrags von Rijswijk von 1697. de jure eine Grenze. Sein Talweg
(die Hauptabflussrinne) galt als landeshoheitliche Grenzlinie. Aber die geophysikalischen
Besonderheiten dieses Flusses störten ganz beträchtlich - das ist das
Mindeste, was man sagen kann - die politischen Bestrebungen, eine sich ständig
verändernde Zone auf eine klare Linie im Gelände zu reduzieren. Peloux legt die
theoretische Situation in seiner Denkschrift dar: ..Gemäß Artikel 4 der im Rastatter
Schloss am 6. März 1714 und in Baden im Aargau am 7. September desselben Jahres
abgeschlossenen Friedensverträge ist alles, was sich rechts des Rheins befindet,
bei Kaiser und Reich belassen worden: alles was sich auf der linken Seite befindet,
verbleibt dagegen beim König. Ferner dient der Hauptverlauf dieses Flusses als
Grenzwall und fungiert als Trennlinie derart, dass die Inseln, die sich davor befinden
, unter der Oberhoheit Seiner Majestät stehen. Auch wenn ein Großteil davon
Gemeinden und Privatpersonen der anderen Seite gehören, dürfen diese ohne Erlaubnis
des Herrn Provinzintendanten dort Holz weder fällen noch abtransportieren
. Gleichermaßen dürfen die aus dem Elsass. die auf der anderen Seite Inseln
und Wälder besitzen, gegen die Verbote, die von den jeweiligen Fürsten für ihre
Hoheitsgebiete - in denen diese liegen -. erlassen worden sind, nicht darüber verfügen
[...]"56. Wenn die Verträge klare Festlegungen treffen konnten, so ging es im

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