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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 234
(PDF, 50 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2007-02/0236
Fischereigerechtsame im Rhein und in dessen Auen gewährt26. In der Folgezeit gab
dieses Privileg immer wieder Anlass zu Streitigkeiten, da wiederholte Hochwässer
das Flussbett verlagerten und somit neue Inseln und Auen entstehen ließen. Zugleich
wurden die Gemarkungssteine fortgerissen, so dass die Grenzen des Neuen-
burger Banns nicht recht zu erkennen waren. Zu verschiedenen Zeitpunkten lag
Neuenburg um Nutzungsrechte in den Rheinauen am rechten Ufer mit dem Markgrafen
von Baden wegen seiner Dörfer Hügelheim und Zienken im Norden27 und
mit dem Bischof von Basel wegen seiner Dörfer Schliengen und Steinenstadt im
Süden28 im Streit; die erbittertsten Auseinandersetzungen entwickelten sich jedoch
um die Auen am linken Rheinufer, wo Neuenburg kraft seiner Privilegien Nutzungsrechte
auf eine Höhe von 10 Kilometern von Blodelsheim über Rumersheim
und Banzenheim nach Ottmarsheim beanspruchte.

Vor dem 15. Jahrhundert ist der Verlauf der linksrheinischen Austreitigkeiten
dank der schütteren Quellenlage nicht zu verfolgen. Als wir im Jahre 1424 erstmals
von einem Schiedsspruch zwischen den Parteien hören, sah sich Neuenburg
nicht den Dorfbewohnern, sondern den Gebrüdern Stör zu Rumersheim aus einem
alteingesessenen elsässischen Adelsgeschlecht als Dorfherren gegenübergestellt29.
Hinter Neuenbürgs Zwistigkeiten mit den vier Dörfern also ist stets das herrschaftliche
Interesse mitzudenken, ein Moment, das während der bursundischen Pfand-
herrschaft am Oberrhein in aller Deutlichkeit hervortreten sollte, als der verhasste
Landvogt Peter von Hagenbach einen örtlichen Rechtsstreit in ein territoriales Po-
litikum umzuwandeln drohte.

In der 1471 einsetzenden Quellenabfolge werden die Rheinauen bereits seit der
Amtszeit des vorderösterreichischen Landvogts Thüring von Hallwil, ab 1458 also,
zwischen Neuenburg und den vier Dörfern als .spännig* bezeichnet. Einem zwischen
Neuenburg und dem Landvogt getroffenen Beschluss. die Streitpunkte vor die Stadt
Breisach (freilich damals auch an Burgund verpfändet) zur Schlichtung zu weisen,
waren offenbar Handgreiflichkeiten vorausgegangen, etwa die Festnahme von Menschen
und die Pfändung von Tieren30. Um Ostem. so erhellt uns ein Schreiben des
Freiburger Rats an den Markgrafen von Baden als amtierenden Landvogt des nicht
verpfändeten übrigen Breisgaus, hätten die Bewohner von Ottmarsheim in Abwesenheit
Peters von Hagenbach ihr Vieh in die strittigen Auen getrieben, worauf sie Freiburg
(dessen Rolle hier nicht ganz einleuchten will) und nicht etwa Neuenburg mit einer
Geldbuße belegt und das Vieh beschlagnahmt habe31. Im September hat sodann
eine gütliche Einigung die Parteien zur Rückgabe der beschlagnahmten Güter und zur
Befreiung der Gefangenen bis zum 16. Oktober verpflichtet32. Damit war der Rechtsstreit
mitnichten ausgestanden; bald darauf legte Neuenburg einen Schadensersatzkatalog
vor, der ein grelles Licht auf das Verhalten des burgundischen Landvogts wirft.
Der Landvogt, so die Stadt, habe unter anderem ihre Brücke und das Werkhaus daneben
zerstört und zwei Fischer verhaften und nach Ensisheim führen lassen. Außerdem
habe der Landweibel zu Ottmarsheim. Martin Brondlin (oder Broman). Neuenbürgs
bestallten Pfeiffer und Spielmann Hans Rölinger festgenommen und zu Landser in
hartem Gewahrsam gehalten; für seine Freilassung habe er £ 3 verlangt33.

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