http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2008-02/0060
Feiern zum Geburtstag des Großherzogs
In einem Schreiben des Bezirksamtes vom 27. August 1832 heißt es:
„In Betreff der Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes der Königlichen Hoheit"
unseres Durchlauchtigsten Großherzogs Leopold wird angeordnet: Um 5 Uhr morgens
soll das Fest mit allen Glocken eingeläutet werden. Beim zweiten Kirchgeläut
versammeln sich dann der Bürgermeister, sämtliche Mitglieder des Gemeinderates
, des Bürgerausschusses sowie des Kirchengemeinderates in der Gemeindestube
oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, in der Wohnung des Bürgermeisters
. Von dort geht dann beim Zusammenläuten der feierliche Zug in die Kirche.
Wenn abends eine Gesellschaft von Bürgern sich ein Tanzvergnügen machen
will, dann ist den Wirten im Voraus eine taxfreie Tanzmusik erlaubt (fol. 74).
Dem Postillion muss man ausweichen oder anhalten
Zum Schluss noch eine für unsere Zeit unvorstellbare Anordnung, die am 26.
März 1834 erlassen wurde. Darin wird den Gemeinden „wiederholt eingescherft",
dass alle Fuhrwerker auf der Straße „auswäg" fahren sollen, wenn der Postillion
mit seinem Horn ein Zeichen gibt. Ist der Weg zu eng oder der Wagen zu schwer
beladen, dann muss der Fahrer stillhalten oder „aus wäg" fahren. Bei Nichtbeachtung
dieser Vorschrift ist ein Strafgeld von 5 Gulden zu entrichten (fol. 116).
Anmerkungen
fol. ist die Abkürzung für Folio = Blatt
1) Gemeindearchiv Wyhlen, C. Bücher, X,l (1819-1836)
2) Ludwig Siefert in: Evangelischer Gemeindebote Grenzach, 5.Jg. Nr. 4, April 1939. Die von Siefert
benutzte Quelle war in keinem hierfür in Frage kommenden Archiv mehr auffindbar, so dass sie
wahrscheinlich verlorengegangen ist.
3) Gemeindearchiv Grenzach, Akten XIX, Fasz. 2 (9. August 1811)
4) Gemeindearchiv Grenzach, Akten XIX, Fasz. 6 (4. August 1878)
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