http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2009-02/0046
Doch zurück zu unserer Urkunde.
Überraschend und erstaunlich für den Laien sind die relativ geringen Ausmaße
der Urkunde, nämlich 23,5 cm x 14 cm.
Doch wichtiger als diese formalen Angaben sind die inhaltlichen Aussagen. Da
gibt es zunächst nachweislich den mehrfachen Gutsbesitzer Engi(l)bold sowie seine
Frau und den Propst Theganharth.
Engi(l)bold und seine Frau schenkten zwei Höfe (2 Hufen) aus ihrem Besitz in
Wintersweiler dem Kloster Sankt Gallen. Da Engi(l)bold die Schenkung aber noch
bis zu seinem Tod nutzen wollte, lieh er sie sich vom Kloster wieder zurück.
Hierüber wurde unsere Urkunde (precaria) ausgestellt, in der festgelegt wurde,
dass Propst Theganharth nach dem Tod des Ehepaares die Güter ebenfalls bis zu
seinem Tod nutzen konnte. Nach dessen Tod sollten die geschenkten Güter ganz an
das Kloster übergehen. Da Engi(l)bold nach der Schenkung nur Leihenehmer war,
entrichtete er jährlich am Gallustag einen Denar (1 denar = etwa 1 Pfennig) als
Zins. Damit war festgestellt, dass er kein freier Grundbesitzer, sondern Leihenehmer
des Klosters war.
Man kann davon ausgehen, dass zur damaligen Zeit eine Reise von St. Gallen
nach Witereswilare (rund 180 km durch Wald und Flur und über Stock und Stein)
auf einem Ochsenkarren oder als Wanderung überaus beschwerlich war und mehrere
Tage dauerte.
Abb. 3: Ausschnitt aus der Karte
„Besitz des Klosters Sankt Gallen vor dem Jahr 1000", Stiftsarchiv St. Gallen
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