http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2010-01/0056
mit Flienken und Enkendorf, Dossenbach, Schwörstadt und das ehemalige Dorf
Hollwangen, und Stetten mit seiner unmittelbaren Umgebung: Lörrach, Brombach,
Haltingen, Tüllingen und Inzlingen, wobei der Schwerpunkt auf dem Dinghof
Stetten und seiner Grundherrschaft liegt.
Dieser Säckinger Besitz aus dem Spätmittelalter braucht nun nicht identisch zu
sein mit dem Besitzstand der Merowingerzeit; er könnte an sich später erworben
sein, Änderungen sind auch infolge von Tausch usw. denkbar. Aber das ist nicht
sehr wahrscheinlich. Dafür spricht zunächst der Charakter der Säckinger Besitzpolitik
überhaupt. Wie Geier in seiner Dissertation ausführt und wie auch aus dem
ganzen Charakter eines adeligen Frauenstifts sich erklären lässt, war der Säckinger
Güterstand äußerst konservativ. Große Erwerbungen oder Tauschaktionen fehlen
durchaus, eine zielbewusste Abrundungspolitik oder auch nur eine straffe zentrale
Verwaltung lässt sich nirgends nachweisen; mit Mühe kann der aus ältester Zeit erhaltene
Besitz gehalten werden. Es ist daher nicht ungerechtfertigt zu vermuten,
dass der im 14. Jahrhundert nachgewiesene Besitz in seinen wesentlichen Bestandteilen
noch auf die karolingischen und merowingischen Schenkungen zurückgeht,
von denen höchstens Teile abgebröckelt sind, dass aber grundlegende Wandlungen
nicht vorgekommen sind. Diese Vermutung allein würde jedoch nicht genügen, um
eine Rekonstruktion des Säckinger Besitzes zu gestatten, wenn nicht ein anderer
Umstand dazukäme. Bereits Schulte hat darauf hingewiesen, dass der St. Galler
Frühbesitz und der Säckinger Spätbesitz sich im Großen und Ganzen gegenseitig
ausschließen, dass also Säckingen im 14. Jahrhundert dort Besitz hat, wo St.
Gallen Lücken in seiner Besitzkarte aufweist. Prüft man die Anwendbarkeit dieser
Hypothese auf den Dinkelberg, so scheint sie sich zu bestätigen. Auf dem östlichen
Dinkelberg, gegen Rhein und Wehra, wo sich später auf Grund von Säckinger Besitz
die Herrschaft Schönau aufbaut, fehlt im 8. Jahrhundert jeder St. Galler Ein-
fluss; und auch in Stetten, Lörrach, Inzlingen, Tüllingen fehlt St. Galler Besitz, obwohl
dieser in weitem Bogen um Lörrach herumliegt. Kollisionen zwischen beiden
Klöstern finden wir nur in Haltingen, Hiltlingen und Brombach. Aber das besagt
nicht viel; in Haltingen und Hiltlingen, der besten Weingegend im Hochrheingebiet
, hat jedes bessere Kloster Besitzungen erworben, sodass bereits im 12. Jahrhundert
eine bunte Reihe von geistlichen Weingutbesitzern an diesen gesegneten
Höhen zu finden ist.
Die Tatsache, dass die Besitzsphären größerer Klöster sich im 8. und 9. Jahrhundert
gegenseitig ausschließen, findet sich auch sonst ziemlich häufig; so lassen sich
im unteren Breisgau, also zwischen Müllheim und Emmendingen, die Besitz- und
Einflusszonen von St. Gallen und Lorch ziemlich genau abgrenzen; auch da
kommt es, auf weit größerem Gebiet, so gut wie nirgends zu direkten Berührungen
. Es lässt sich aus dem Charakter der Besitzerwerbungen leicht erklären.
Die meisten dieser Güter entstehen aus Schenkungen, die pro redemptione animae,
also für das eigene Seelenheil oder das der Angehörigen gemacht werden, und
zwar nicht [an] eine beliebige Stelle, auch nicht an die örtliche Kirche, soweit eine
solche bereits bestanden hat - dies wird wohl in erheblichem Umfang eine Folge
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