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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
72.2010, Heft 1.2010
Seite: 55
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des Eigenkirchenwesens gewesen sein - sondern an das Kloster, das in der Umgebung
bereits irgend eine Rolle spielte, bereits Besitzungen hatte und womöglich
schon durch einen Conventualen, einen Verwalter oder Meier irgendeine Form von
Gutsverwaltung besaß. Besonders wird dies der Fall gewesen sein, wenn das Kloster
ganz oder teilweise das örtliche Eigenkirchenrecht innehatte. Bestand einmal
der Einfluss eines Klosters für einen Ort oder einen Bezirk, so setzte vor allem bei
den größeren Abteien eine zielbewusste Besitzpolitik ein: günstige Stücke wurden
dazugekauft oder durch Tausch erworben, abseits gelegene abgestoßen; so entstanden
im Frühmittelalter mehr oder weniger geschlossene Interessenbezirke, in die
höchst selten fremde Einflüsse eindrangen. Auf diese Weise darf man auch die gegenseitige
Ausschließlichkeit von Säckinger und St. Galler Besitz für die Frühzeit
annehmen und kommt so zu einem ungefähren Bild über den Säckinger Besitzstand
.

Außer diesen beiden großen Güterkomplexen findet sich nur noch vereinzelter
Streubesitz anderer Klöster in unserem Gebiet. Murbach hat Besitz in Rötteln und
Schopfheim, das ferne hessische Kloster Lorsch in Basel und Bettingen sowie in
dem heute verschwundenen Enningen bei Wiechs, und St. Denis bei Paris hat aus
der Schenkung eines mit dem Abt verwandten Grafen von 764 [neue Lesart: 767]
Güter von unbestimmtem Umfang in Haltingen, Otlingen, Tumringen und weiter
das Kandertal hinauf. Vollkommen fehlt jede Einflussnahme durch die Breisgauklöster
, vor allem St. Trudpert, wie ja überhaupt die politische und geistige
Beeinflussung des Dinkelbergs und des ganzen Hochrheingebietes viel mehr aus
der Schweiz und dem Elsass erfolgt ist als aus dem Breisgau.

Aus der Besitzkarte ergibt sich mit aller Deutlichkeit, dass in der späteren Mero-
wingerzeit das Dinkelberggebiet bereits vollkommen besiedelt war und dass die
Dichtigkeit der dörflichen Siedlungen eher größer war als heute; nicht weniger als
vier Dörfer auf diesem engen Gebiet haben um 800 bestanden, die heute verschwunden
sind. Diese Tatsache ist umso beachtenswerter, als anderseits feststeht,
dass die Waldgebiete nördlich des Wiesentals zu dieser Zeit noch völlig unbewohnt
waren, dass auch im Wiesental die Siedlungen nicht wesentlich über Schopfheim
hinausgingen und dass auch auf dem Hotzenwald nur die üblichen Randgebiete
schwach erfasst waren.

Der Umfang der einzelnen Klosterbesitzungen ist in der Regel nicht festzustellen
; die meisten Urkunden bestimmen nur allgemein, dass die Schenkung den Besitz
des Donators in einem oder mehreren Orten umfassen soll, „alles, was ich in
diesen Dörfern habe", ohne weitere Spezifikation. Häufig wird dies ein mansus,
eine Hufe gewesen sein, also eine Hofstatt mit dazugehörigem Acker- und Weideland
sowie einem Anteil an der Allmende; ein solcher mansus wird gelegentlich
genannt. In anderen Fällen ist es nur ein Acker oder ein Anteil an irgendwelchem
Besitz; in einem Fall wird ein Weinberg genannt, in einem anderen ein Wald. Nicht
selten aber finden wir umfangreiche Pertinenzformeln; so sagt z.B. die Schenkung
von Dudar 752, es werden geschenkt „die Höfe mit allen zum Hof gehörigen Feldern
, Wiesen, Wäldern, Weinbergen, Unfreien und Kolonatsbauern, Gewässern

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