http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2010-01/0060
heblichen Teil des St. Galler Besitzes im Wiesental zu Lehen erhielten und bei
Ausbruch der Kämpfe die Gelegenheit benutzten, um das Lehensgut an sich zu
bringen.
Übrigens verschwindet auch der Besitz von St. Denis und von Lorsch spurlos,
vielleicht schon in sehr früher Zeit, während eine Erinnerung an den Murbacher
Besitz von Rötteln und Schopfheim - aber auch nicht mehr als eine Erinnerung -
sich noch bis in das 16. Jahrhundert rettete. Andere Klöster, andere Grundherrschaften
sind an ihre Stelle getreten. Aber abgesehen davon war die Stellung des
geistlichen Besitzes im Hoch- und Spätmittelalter doch eine durchaus andere und
bei weitem nicht so interessant wie in den noch ursprünglicheren Zeiten der Mero-
winger- und Karolingerherrschaft.
Für den Heimatforscher sind diese frühen Klosterurkunden, vor allem die von
St. Gallen, eine unentbehrliche Fundgrube. Eine Fülle von ortsgeschichtlichen und
siedlungsgeschichtlichen Mitteilungen über unsere engere Heimat lässt sich daraus
entnehmen, und es ist bei aller Beschränkung auf wenige Tatbestände ein reiches
Bild, das sich uns bietet. Eine systematische Durcharbeitung gerade des reichen
St. Galler Materials liegt leider noch nicht vor; aber schon diese wenigen Hinweise
mögen genügen, um aus diesen frühesten urkundlichen Quellen die großen Linien
des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens am Hochrhein zur Zeit der karo-
lingischen Renaissance erkennen zu lassen.
Zusammenstellung des Besitzes der Urklöster
nach den urkundlichen Erwähnungen
St. Gallen
751 Rötteln
Bettingen
Leidolfingen (öd)
752 Nollingen
Görbeihof (Corberie)
754 Herten
Warmbach
Minsein
Adaghiliniswillare (Wyhlen?)
781 Wenken
786 Weil
Brombach
804 Magden
807 Schopfheim
Eichen
Wiechs
838 Haltingen
Lorsch
774 Enningen (öd)
776 Bettingen
788 Basel
Murbach
(ohne Zeitangabe, lt. späteren Urkunden)
Schopfheim
Rötteln
Säckingen
(lt. späterer Überlieferung)
Wehr, mit Flienken u.
Enkendorf
Öflingen
Wallbach
Schwörstadt
Dossenbach
58
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2010-01/0060