Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
72.2010, Heft 1.2010
Seite: 65
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2010-01/0067
auf und verwalteten von da aus die Amtsgeschäfte für die Landschaft Rheintal.
Das Amt nannte sich nun „Kameral-Oberamt Nollingen".

Nollingen wurde somit Sitz des letzten Oberamts der vorderösterreichischen Herrschaft
Rheinfelden und dann 1806 auch des ersten großherzoglich-badischen Oberamts
Rheintal. Mit Beginn des Jahres 1808 verlegte man den Amtssitz in das Schloss
Beuggen, doch 1810 wurde das Oberamt aufgelöst und Nollingen dem Bezirksamt
Säckingen zugewiesen. Die übrigen Orte der ehemaligen österreichischen „Landschaft
Rheintal" verteilte man auf die Bezirksämter Lörrach und Schopfheim.

Veränderungen in der Verwaltung

Obwohl Großherzog Karl Friedrich die neuen Gebiete schonungsvoll in den badischen
Staat eingliedern ließ, bedeutete dies doch eine große Umstellung für die
ehemals österreichische Bevölkerung. Deshalb gab es bis zum Wiener Kongress
(1815) immer wieder Bestrebungen, zu Österreich zurückzukehren. Dies verwundert
ein wenig, denn seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts interessierte sich die
Monarchie nicht mehr besonders für Vorderösterreich, sodass man es abfällig als
„Schwanzfeder des Kaiseradlers" bezeichnete.

Der neue badische Staat wurde nun von Freiherr von Reitzenstein nach französischem
Vorbild zentralistisch geordnet, und das neue Landrecht von 1809 stützte
sich im Wesentlichen auf den napoleonischen Code civil. Baden wurde in zehn
Kreise eingeteilt, die man 1809 auf neun reduzierte. An ihrer Spitze stand ein
Kreisdirektor.

Erst etwa um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der neue Staat allgemein akzeptiert
. Dazu trug vor allem die Verfassung von 1818 bei, durch die Baden ein liberales
Musterland im Deutschen Reich geworden war. In diesem „Musterländle"
hat man für eine bessere Schulbildung und die Minderung der bäuerlichen Lasten
gesorgt. Außerdem herrschte eine gegenseitige Duldung der Konfessionen. Dies
war auch unumgänglich, denn in dem neuen Staatsgebilde mit einem protestantischen
Herrscherhaus lebten seit den Landerwerbungen etwa zwei Drittel Katholiken
.

Was erinnert uns noch an Vorderösterreich?

Die jahrhundertelange Zugehörigkeit zu Österreich ist fast ganz aus dem Be-
wusstsein der Bevölkerung verschwunden. Die Gründe hierfür sieht man in der
territorialen Zersplitterung Vorderösterreichs und in der geringen Bautätigkeit
Habsburgs im südwestdeutschen Raum.

Doch das Land Baden-Württemberg wollte bei seiner Gründung 1951 an seine
Herkunft erinnern, sodass man in sein Wappen den rotweißroten Bindenschild aufgenommen
hat.

65


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2010-01/0067