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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
72.2010, Heft 1.2010
Seite: 75
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1831 erließ die Regierung einen Erlass, wonach ein Familienoberhaupt mindestens
400 Gulden, seine Frau 200 und die Kinder jeweils 100 Gulden vor ihrer Abreise
nachweisen mussten. Mit diesem Geld sollte der Start in Amerika gesichert
sein und die Menschen vor der Verelendung geschützt werden (aus einem Schreiben
des Amtsrevisorats Schopfheim).12)

In New York gab es die „Deutsche Gesellschaft", einen Wohltätigkeitsverein
für in Not geratene deutsche Einwanderer mit einem Büro in der Nähe der Landungsplätze
. Die Gesellschaft kümmerte sich um die unbedarften Ankömmlinge
aus Deutschland, die schnell Wucherern und „Wirthshaus-Agenten" aufsaßen,
und gab ihnen Ratschläge für das Fortkommen ins Landesinnere. Im Januar 1847
sah sie sich veranlasst, eine Bekanntmachung herauszugeben, um sich „gegen
die höchst unbilligen Forderungen einzelner Gemeinden zu verwahren, welche
sich nicht gescheut haben, ihre Armen auf Gemeindekosten, jedoch ohne alle
Mittel zum weiteren Fortkommen, hierher zu schicken, mit dem Versprechen, die
deutsche Gesellschaft werde sie bei ihrer Ankunft in New-York mit offenen Armen
empfangen und für sie sorgen. (...) Auch ist es gewiß nicht unbillig, zu erwarten
, daß ein Einwanderer nicht schon bei seiner Ankunft seinen neuen Mitbürgern
zur Last falle".I3)

Denn auch der badische Staat unterstützte die Auswanderungen „sittlich und
ökonomisch verkommener, aber arbeitsfähiger Personen und Familien" seit der
Revolution verstärkt, indem er für diese Zwecke ein Budget in seinem Haushalt
einstellte. Im Jahre 1852/53 umfasste dieses Budget 50 000 fl., wovon der Regierung
des Oberrheinkreises 6000 fl. zur Verfügung standen.14) Diese Summe reichte
für den Export von ca. 8 gänzlich mittellosen vierköpfigen Familien oder für entsprechend
mehr, wenn man nur einen Zuschuss gab. Das Geld sollte ausschließlich
für Personen verwendet werden, „deren Auswanderung im Interesse der öffentlichen
Ordnung und Sicherheit ganz besonders zu wünschen ist, und welche der
Staatskasse bereits in erheblichem Maaße zur Last liegen, oder voraussichtlich in
erheblichem Maaße zur Last fallen werden" (Schreiben der Regierung des Oberrheinkreises
an das Bezirksamt Lörrach vom 8. 5. 1852).15)

Es gab lediglich für militärpflichtige Männer eine Auswanderungsbeschränkung,
die am 19. April 1849 durch das Großherzogliche Staatsministerium neu geregelt
wurde. Selbst Soldaten und Reservisten durften auswandern, wenn sie mit ihren
Eltern gingen und keine Kriegsgefahr bestand. Männer, die sich der Wehrpflicht
durch Auswanderung entzogen hatten, mussten diese nachholen, wenn sie vor Erreichung
ihres 30. Lebensjahres zurückkehren sollten.16)

Ein Nachkomme von Friedolin Baumgartner, der 1846 aus Eichsei ausgewandert
ist, berichtet, in seiner Familie werde tradiert, dass die Männer wegen der Militärpflicht
fortgegangen seien. Deshalb hätten sie auch Angst gehabt und sich geschämt
, nach Hause zu schreiben.17)

Im November 1855 berichtete das Ministerium des Innern sämtlichen Ämtern,
dass in letzter Zeit wieder mehrere arme Personen von Amerika ins Großherzogtum
zurückgekehrt seien. Das hieße, „daß die betreffenden Gemeinden - anstatt

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