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ihr Loos und das der Fortgeschickten zu verbessern - dasselbe nur verschlimmerten
, indem die Zurückkehrenden ihren früheren Heimathsgemeinden nun wieder
zugewiesen werden, die Kosten der Auswanderung also vergebens aufgewendet
wurden, auch die ausgewanderten Familien theilweise ihren Ernährer in Amerika
oder auf der Reise verloren haben." Es durfte vorläufig keine Auswanderungserlaubnis
für arme Personen mehr erteilt werden, um diese Fehlinvestitionen zu
vermeiden.18)
Im Jahre 1857 hatte sich die Lage in den USA wieder gebessert, und die Regierung
konnte Auswanderungen auf Staats- und Gemeindekosten wieder befürworten
. 19>
1859 unterstützte das Bürgermeisteramt Minsein z.B. die Auswanderung der ledigen
Mutter Genofeva Soder finanziell und sorgte für eine schnelle Abreise ohne
den vom Ministerium des Innern geforderten Reisepass. Vom Bezirksamt Schopfheim
habe man eine mündliche Weisung erhalten, „daß man in solchen Angelegenheiten
gar nicht zögern soll."20)
Der Gemeinderat von Herten begründete dem Bezirksamt seine finanzielle Unterstützung
der Auswanderung des Schlossermeisters Constantin G., der 1863 mit
seiner Familie zu Bekannten nach Nordamerika auswanderte: „(...) ist es uns erwünscht
, wenn dieser von Grund aus gewordene Müßiggänger und Wirthshaussitzer
sich fortmacht. (...) Es ist nur noch zu befürchten, daß derselbe Haus und Land
veräussert, sich mit dem Erlös lustig macht, und am Ende der Gemeinde anheim
fällt."21)
Im April 1881 allerdings sah sich das Ministerium des Innern veranlasst, die Gemeinden
in der Unterstützung von „Auswanderungslustigen" zu bremsen, zumal
sich viele Gemeinden zu diesem Zwecke verschuldeten. Das Ministerium schrieb:
„Es geht nämlich durchaus nicht an, daß Gemeindezuschüsse an auswanderungslustige
Gemeindeangehörige gewährt oder solche durch diese Zuschüsse gerade
zur Auswanderung veranlaßt werden lediglich in der Absicht, die Gemeinde von
der ihr obliegenden Pflicht zur Armenunterstützung zu befreien, während die Auswandernden
durch eine solche Maßregel einer völlig unsicheren und voraussichtlich
verhängnißvollen Zukunft entgegengeführt werden."22)
Am 19. April 1849 bestimmte das Großherzogliche Staatsministerium über die
Auswanderungserlaubnis für Soldaten, dass Männer, die noch nicht wehrpflichtig
sind, unbeschränkt auswandern dürfen.23)
Einreisebeschränkungen
Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts begannen die USA, sich gegen die Einwanderung
von unterstützungsbedürftigen, kranken, alten oder straffälligen Personen
zu wehren. Das Ministerium des Innern warnte im April 1855 die hiesigen Bezirksämter
davor, unbemittelte Personen nach Amerika zu befördern. Man habe Erkundigungen
eingezogen, die ergeben hätten, dass die amerikanischen Behörden an-
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