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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
72.2010, Heft 1.2010
Seite: 77
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fingen, „sich der Einwanderung Unbemittelter zu widersetzen", vor allem „ältere,
gebrechliche Individuen, Weibspersonen ohne legitime Ehemänner mit Kindern"
seien unerwünscht und erhielten in Amerika keinerlei Unterstützung. In New York
galten Menschen als arm, die nicht mindestens 25 Dollar (= 62 Gulden 30 Kreutzer
) besäßen, so dass die bisherige Praxis, arme Auswanderer von der Gemeinde
mit 10 Gulden auszustatten, nicht mehr hinreiche.24) Die Zahl der Rückkehrer
wuchs im Laufe des Jahres 1855 noch an, wie im vorigen Absatz bereits beschrieben
wurde.

Die „ Armenlastu:
Arme, Kranke, ledige Mütter, Alkoholiker, Entmündigte etc.

In jeder der hier untersuchten Ortschaften finden sich Beispiele für die „Spedierung
" von unerwünschten Gemeindemitgliedern nach Nordamerika auf Kosten der
Gemeinde, wofür sie oft in Basel Kredite aufnehmen mussten. Der Vogt von Minsein
schrieb im März 1820 an das Bezirksamt, man könne hier keine neue Schule
bauen, denn die Gemeinde habe Schulden „wegen denen nach Ammerika ausgewanderten
"25). 1854 macht ein Schreiben des dortigen Gemeinderats an das Bezirksamt
Schopfheim deutlich, was eine Verwaltung zur Übernahme der Auswanderungskosten
bewog. Hier handelte es sich um die Familie Josef Schmidt, Zimmermann
. „Nach reifer Ueberlegung fanden wir, daß diese Gebung nicht zum
Schaden sondern ganz zu Gunsten und spätere Nuzen der Gemeind sich frommte,
den(n) erstens verliert die Gemeinde eine bürgerliche Familie deren Bürgernuzen,
welcher hier nicht so unbedeutend ist, der Gemeinde wieder zu Gut fällt; dann
zweitens besaß Josef Schmidt mit seiner Familie ehemals ein zum Lebensunterhalte
hinreichendes Vermögen, jezt ist er aber bis auf einige Gulden herabgesunken
, so daß nichts mehr zu erwarten steht, als daß die ganze Famillie zur Erhaltung
einstens der gemeinde anheim fällt (...) Welche einer großen Last würde die Gemeinde
entgehen können, wenn diese Familie auf solche Art könnte, fortgeschafft
werden."26) Schmidt verließ mit Frau und fünf Kindern seine Heimat. Der „Bürgernutzen
", der in der Regel in der hiesigen Gegend aus einem Holzanteil vom Gemeindewald
(„Bürgergabholz"), Weiderecht der Schafe auf Ödland und einem Anteil
am Gemeindeland („Allmende") zum eigenen Anbau bestand, fiel an die Gemeinde
zurück.

Die ledige Genofeva Soder von Minsein lebte mit ihren zwei Kindern schon
mehrere Jahre als Fabrikarbeiterin in Biel, Kanton Bern, bevor sie 1859 bei ihrer
Heimatgemeinde ein Bittgesuch zur Unterstützung ihrer Auswanderung stellte. Die
Familie, bei der sie lebte, wollte ebenfalls auswandern und „für sie mit Kleidern u
Bettzeüg so auch das nötigste von Neüjork aus" sorgen. Genofeva Soder hatte sich
schon früher einmal wegen Erstattung von „Curkosten" an die Heimatgemeinde
gewandt, nachdem sie schwer erkrankt war. Auf ihr Bittgesuch zur Auswande-
rungsunterstützung erhielt sie keine Antwort. „Plötzlich erschien Genofeva Soder

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